Autotransport auf Hänger von 78086 Brigachtal nach 49080 Osnabrück oder 49740 Haselünne

  • Das schlüppiblaue QP von George kommt zurück zu Herrchen.

    Nicht fahrbereit - ohne Motor.

    Suche einen Wahnsinnigen, der mir den gegen Sprit und Aufgeld nach Absprache in die Heimat holt.

    Sollte in den nächsten 4-6 Wochen passieren.


    Ich froie mich :auha:

  • sinnlos

    Hat den Titel des Themas von „Autotransport auf Hänger von 78086 Brigachtal nach 49080 Osnabrück 49740“ zu „Autotransport auf Hänger von 78086 Brigachtal nach 49080 Osnabrück oder 49740 Haselünne“ geändert.
  • Was wiegt das Teil?

    Nurmal so ...

    Mit ner Kombi Frontfräse und 1400kg Anhängelast ...

    Anhänger aus Alu ~ 450kg merkst du nen Granada ohne Motor schon richtig heftig hinter dir .

    Das geht und ist legal , fährt sich aber nicht so geil .

    Dessen sollte man sich bewusst sein .

    Mit nem Scorpio oder Granada als Zugfahrzeug merkst du den wiederum garnicht .

    Ich hätte da nicht so Lust drauf . Andererseits hätte ich hier jemand der das vielleicht macht , da der ab und an im Norden mal was transportieren muss .

    Ich frag mal pauschal .

  • Der 203er zieht das wie nix. Aber: hast du minimum BE? Nochwas: das zgg vom Anhänger darf nicht höher als die anhängast vom Zugfahrzeug sein. Also den Hänger weniger beladen allein gilt nicht.

  • Der 203er zieht das wie nix. Aber: hast du minimum BE? Nochwas: das zgg vom Anhänger darf nicht höher als die anhängast vom Zugfahrzeug sein. Also den Hänger weniger beladen allein gilt nicht.

    Ohne jetzt kluckscheissen zu wollen, aber wie kommst da drauf? Ich verstehe den Eintrag bei Wikipedia so, dass das tatsächliche Gewicht zählt. Zumindest was die Anhängelast angeht.

    Führerscheintechnisch mag das anders sein, betrifft mich zum Glück mit CE aber nicht :thumbsup:

  • Ich hab BE und das was du sagst stimmt nicht ganz. Der Hänger darf beladen eben nicht mehr wiegen als die Anhängelast plus Stützlast. Und das maximale Zuggewicht darf auch nicht überschritten werden. Hab schon öfter Autotrailer mitm Escort gezogen, das Gespann hatte dann gute 1,5t bei 54PS )A(

  • Ich korrigiere: wenn ich §42 StvO richtig verstehe geht es um das tatsächliche Gewicht des Anhängers und nicht um das zulässige-macht Sinn, ich weiss. Vor kurzem habe ich allerdings einen der DEKRA Prüfer auf "meinem" Schrottplatz getroffen, der mir davon abgeraten hat, weiterhin Autos mit meinem BMW zu trailern. Seine Absicht war nicht unbegründet, denn er schraubt selbst an alten BMW und kannte die Anhängelast des Autos auch.

    Der Wortlaut in der StvO ist allerdings sehr missverständlich formuliert und läßt diesen Passus quasi offen.


    Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen weder das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.


    Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen.


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    hier ist so ein Verbrecher

    Einmal editiert, zuletzt von GP ()

  • Das ist doch ganz klar. Die gezogene Anhängelast, also die Last, die angehängt ist, darf eben nicht über der für das Auto zulässigen Anhängelast sein.

    Heißt nen 3,5t Trailer, der leer 700kg wiegt, darf ich mit dem Grünling ziehen, solange ich nur n Bobbycar trailere.

  • Eben nicht!! GP hat völlig Recht. Das hat mir vor einiger Zeit der freundliche Autobahnpolizist erklärt, nachdem er mich auf den Rastplatz rausgezogen hat. Zugmaschine Scorpio Kombi, aufm Trailer Granada Kombi ohne Motor. Wenn das zGG vom Anhänger über der zulässigen Anhängelast vom Zugfahrzeug liegt, darfst du den Anhänger nicht anhängen. Auch nicht leer. So ist die Gesetzeslage. Macht keinen Sinn, ist aber so. Lösung: Anhänger ablasten in den Papieren. War ne lange Diskussion. Bin aus allen Wolken gefallen, aber ist so. Der Dorfpolizist weiß das sicher nicht, die Jungs von der Bahn wissen das.

    Einmal editiert, zuletzt von Novotex ()

  • Seit wann soll das denn so sein?

    Und warum wusste das bisher bei all den Kontrollen die ich hatte noch kein Polizist?

    Also wenn da nichts geändert wurde würde ich behaupten das der Autobahnpolizist daneben lag.

  • Lag er damals nicht. Das war 2014. Wie die Gesetzeslage heute ist weiß ich nicht. Ich musste alle Hebel in Bewegung setzen und nen Pickup mit 3,5 t organisieren. Zum Glück fast zu Haus gewesen. Muss man nicht haben. War anstrengend.

    Einmal editiert, zuletzt von Novotex ()

  • ui! knifflig. willkommen in d'land.

    verstehe ich das jetzt richtig?

    zGG vom haenger 2t- auto darf 1,8t ziehen, haenger wiegt leer 500 kilo und ich darf den nicht leer ziehen? also brauch ich dann n massgeschneiderten anhaenger von 1,8t zGG damit ich den leer ziehen darf? wtf.

  • Lag er damals nicht. Das war 2014. Wie die Gesetzeslage heute ist weiß ich nicht. Ich musste alle Hebel in Bewegung setzen und nen Pickup mit 3,5 t organisieren. Zum Glück fast zu Haus gewesen. Muss man nicht haben. War anstrengend.

    Sowohl vor als auch nach 2014 wusste da niemand was von.

    Geguckt wurde immer nur das die Anhängelast nicht überschritten wurde.

    Auch von der Autobahnpolizei.

    Ich werde mich da nochmal erkundigen, aber wenn dem wirklich so ist dann sind wohl ein Grossteil der Anhängerfahrten in D unzulässig.

  • Micha bin da voll bei dir. Aber so war es, und der gute Mann hatte Recht. So im Anschreiben damals. Musste ha noch paar Euro dafür abdocken.