Gurtpflicht ?

  • Wie war das eigentlich generell beim Granada/ Consul . Wurden die immer mit Gurten ausgeliefert ?
    Ich frag deshalb da ich die gerne rausschmeißen würde.
    Es galt meines Wissens erst ab 76 Gurtpflicht und Pkw mussten ab 74 mit Gurten ausgestattet sein. Meiner ist Bj. 73
    Ach, und bitte keine Diskussion über Sichheit bla bla. Mir geht's nur darum ob ich die rauswerfen kann .
    Schönen Gruß Stefan

  • Verbaut wurden die glaube ich sogar schon ab 1969. Autos vor (Mai?)1969 brauchen keine Gurte ist mein Kenntnisstand.


    Wiki:
    "In der Bundesrepublik Deutschland wurden Dreipunkt-Sicherheitsgurte für die Vordersitze für neu zugelassene Pkw mit dem 1. Januar 1974 zur Pflicht. Auch die Nachrüstung für Pkw mit Erstzulassung nach dem 1. April 1970 wurde rückwirkend vorgeschrieben.[31] Meist wurden statische Dreipunktgurte nachgerüstet."


    Dann war das so: vor EZ 1.Juli 69 braucht man keine AU, vor EZ 1. April 1970 keine Gurte.

    Einmal editiert, zuletzt von taunusrainer ()

  • Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
    · In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
    · Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderen Außensitze ausgerüstet waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.
    Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
    · Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben. Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.
    Ab 01.01.1976
    · Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw, sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.
    01.01.1978
    · Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.01.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellern aber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, "vorhanden" sein.
    01.05.1979
    · Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeugeauf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben, für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.
    01 .08.1984 Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha-05 ()

  • Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderen Außensitze ausgerüstet waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.

    Wieder was gelernt, vielen Dank! Da sieht man mal wie ungenau die Wiki manchmal ist.
    Ich müsste nochmal nachschauen, bin aber ziemlich sicher, dass mein P7 diese Gewinde schon hat, obwohl EZ 17.7.69. Mich hat der Tüv mal gefragt, warum ich nicht nachrüste obwohl alles vorbereitet wäre.
    Aber ich hab vorne die durchgehende Sitzbank und da ist das mit den Gurtschlössern in der Mitte bisserl blöd. Also nach wie vor gurtlos.

  • Mein p7-Bestatter hatte trotz Bank Gurte, ich weiß jetzt nicht mehr genau ob 3 oder nur 2, aber klar, der war auch von 1970 oder noch später, jedenfalls fand ich da nix dran blöd mit den Gurtschlössern, benutzt habe ich die aber auch sehr selten und irgendwann auch einfach ausgebaut, so genau weiß das ja eh so gut wie niemand.

  • Ich hatte mal nen 58er Käfer, der hatte keine. Scheißgefühl bei geschätzten 130 PS... :se: Nachrüsten wäre hier sinnvoll gewesen, kam es nicht mehr zu, da nach 1 Jahr wieder abgestoßen das Insekt.

  • Ich hab da auch so eine Frage:


    Die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes endet mit 12 Jahren oder wenn das Kind 150 cm groß ist.


    Ich habe keine Gurte auf der Rückbank. Was nun?

  • Wenn Du ein Kind transportierst musst Du mindestens nen SUV haben, frag mal die Mütter vor dem Kindergarten. Ich glaub die würden Leopard Panzer fahren, wenn sie dürften. Wegen der Sicherheit.
    Spass beiseite: Es stimmt: 150cm odr 12 Jahre, je nachdem was zuerst kommt. Du musst in Deinem Fall den Kindersitz wohl auf dem Beifahrersitz befestigen, wenn hinten keine Gurte sind.
    Wiki sagt:
    "Seit dem 1. April 1993 dürfen in Deutschland nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden."
    Das verstehe ich so, dass Du das Kind hinten ohne Kindersitz befördern darfst. Aber vielleicht verstehe ich das falsch.

  • Das stimmt so nicht, die Gurtpflicht für Kinder endet mit dem zwölften Lebensjahr oder ab 1.5m Körpergrösse......Punkt. Demnach müssen sie auch nicht angeschnallt werden und können im Knudsen auf der Rückbank Platz nehmen.


    P.S : Rainer mein Post bezog sich auf Tomford :-))

    Einmal editiert, zuletzt von ford17m ()

  • Habe drei Kinder unter 12 und unter 150cm.......

    Hmmm....alle drei ohne Gurt und Kindersitz nach hinten??? Vielleicht legal, würd ich aber nicht machen. Wüsste jetzt auch keine Lösung auf die schnelle.