Gerade gelesen:
"Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein.
Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw oder Wohnmobilen zu vermeiden, wurden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Halter von Fahrzeugen der besten Schadstoffklasse Euro 6 werden, soweit die sich nach den Fahrzeugeigenschaften bestimmende Abgabelast für eine Jahresvignette den Höchstsatz von 130 € nicht überschreitet, in der Summe durch eine besonders günstige Infrastrukturabgabe grundsätzlich entlastet."
(Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs…/infrastrukturabgabe.html)
Bin dann mal gespannt, wie lange es diese Entlastung für uns geben wird, bzw. ab wann wir den 130 Euro Steueraufschlag ohne Entlastung zahlen müssen.
Auf der anderen Seite finde ich es schön, dass hier betont wird, dass das H-Kennzeichen keinerlei Nutzungseinschränkung auf Fernstraßen unterliegt. Könnte mal wichtig werden. Es gibt ja jetzt schon einige, die behaupten, ein H-Kennzeichen dürfe man nicht im Alltag nutzen.