Auto mit Spanischer Zulassung in Fussballland Deutschland zulassen

  • Hat das schon mal jemand gemacht und welche Probleme könnten da auf mich zukommen? Nette Grüße Stefan

  • Auf jedenfall benötigst du die alle Kaufverträge bis zum letzten Besitzer in Spanien ,sonst wirds schwierig .

  • Warum alle Kaufverträge? Ok, bei einem Kraftfahrzeug aus Polen würde ich das verstehen, aber Spanien?
    Was ist da anders als bei anderen Ländern?


    Auto aus der Schweiz: An der Grenze mit Kaufvertrag und Fahrzeugausweis verzollt. Später beim TÜV eine Vollabnahme gemacht und ein Gutachten mit allen relevanten Daten für die Zulassungsbescheinigung bekommen. Damit zum Strassenverkehrsamt und Auto angemeldet.
    Bei Spanien ist das mit der Verzollung natürlich anders, weil die zur EU gehören, aber davon ab sollte das ähnlich sein.


    Ach ja, Neuwagen aus Belgien: Konformitätserklärung (C of C) vom Hersteller bekommen, zum Strassenverkehrsamt gegangen und die Karre angemeldet. Bei einem gebrauchten musst Du halt auch zum TÜV.
    Später die Rechnung beim Zoll eingereicht und die hohe Belgische Mehrwertsteuer gegen unsere verrechnen lassen.


    Der, es ist mir unangenehm das zu erwähnen, ADAC hatte mal einen Leitfaden zum Import auf seiner Homepage. Schau da mal rein.

  • Auto holen, hier Vollabnahme beim TÜV, anmelden, Abfahrt...


    Ich habe ja vor 2 Jahren den Sizilianer (wieder) in Deutschland zugelassen. Der ist ja von '95 bis' 05 in Italien gelaufen.
    Ich hatte das Glück, das der alte, deutsche, Fahrzeugbrief noch in Kopie vor lag, damit brauchte ich kein Datenblatt oder irgendwelche Schlüsselnummern besorgen.
    Vollabnahme gemacht und anschließend angemeldet.
    Achtung : Die Zulassungsstelle braucht die ausländischen Papiere!!
    Nach 6 Monaten konnte ich die wieder abholen und habe die jetzt, als Nachweis der Historie, mit bei meinen Unterlagen.

  • DC: Hab für meinen 244er nur die französischen Papiere , der Chef der Zulassungsstelle Braunschweig sagte, ohne Kaufverträge bis zum letzten franz.Besitzer(angebl. als Eigentumsnachweis) und natürl. Vollabnahme keine Zulassung.

  • @Micha-05


    Achtung : Die Zulassungsstelle braucht die ausländischen Papiere!!
    Nach 6 Monaten konnte ich die wieder abholen und habe die jetzt, als Nachweis der Historie, mit bei meinen Unterlagen.



    Wie hast du das gemacht? Die sperren sich auf meiner Zulassungsstelle vehement dagegen mir meine carte grise vom granada zurückzugeben. Es könne ja nicht sein dass ich 2 Zulassungen für ein Fahrzeug besitze :stupid:

  • für die amis bekommste auch die originalpapiere wieder wenn die die sich kopiert haben.
    der title von nem 70er superbird ist mehr wert als n neuer golf...

  • Ich habe von vorneherein gefragt, ob ich die wieder bekomme, da das ja, wie ein alter Brief, als Historie gilt.
    Bei den Franzosen mit ihren komischen Karten läuft das eventuell anders.
    Ich weiss auch nicht ob die Italiener bei angemeldeten Karren noch eine Art Fahrzeugschein haben.
    Bei mir war es ja "nur" der italienische Brief.
    Soweit ich weiss gibt es bei den Franzosen aber nur diese Carte dingsda.
    Da können die die grenznahen Forumsmitglieder aber sicher mehr zu sagen.

  • Die Begründung durch die Historie interessiert die nicht. Man sagte auch nichts dass das mit der franz. Herkunft zu tun hätte.


    Zudem war Wagen durch einen schriftlichen vermerk auf der carte grise schon zur Verschrottung freigegeben und diese somit ungültig. Ecke abgeschnitten, das volle Programm.


    Vielleicht weiß ja noch einer was!?

    Einmal editiert, zuletzt von eisenmann ()

  • wenn man keine papiere beim ausländischen auto hat, so wie ich gerade, kann man beim tüv süd oder dekra dessau ein datenblatt für eine §21 Abnhame kaufen. darauf verweis mich mein zuständiger dekra mann. er meinte zwar er kann das auch machen, aber dann muss ich die kiste erst hin schleppen usw. ... einfcher wäre es sowas gleich mit zur hu bringen - dann gibts direkt ein neues dokument zum zulassen

  • das datenblatt vom tüv süd benötigt man doch sowieso immer bei ausländischen karren, oder? der tüv-mensch, der die vollabnahme macht, hat doch sonst keine ahnung was er als achslast und reifengröße undwasweißich eintragen soll, in den ausländischen papieren steht ja meist nix drin. außerdem stimmt das datenblatt einen prüfer milder und er ist einem dann eher wohlgesonnen :zooland: brauchte ich nur beim e28 nicht, da der früher aus deutschland kam und ich auch wie micha eine kopie des alten deutschen briefs hatte. aber für den brauchte ich ja auch nicht zum tüv, der hatte ja noch gültigen holländischen tüv, den konnte ich einfach so anmelden )A(
    und ich würde vorher einfach mal ganz braun bei der zulassungsstelle fragen was du benötigst, wenns zb ein kaufvertrag sein muss bekommt man den ja noch schnell irgendwoher. ich tippe aber mal dass ein kaufvertrag nur als eigentumsnachweis gelten muss wenn man keine papiere zum auto hat?


    um was für ein auto geht es denn überhaupt, stefan?

  • Problemlos mit der Zulassung laut Verkäufer finde ich das mal so gar nicht. Mal eben Datenblatt beim Serienpassat und Vollabnahme okay aber das kann schwierig werden.

  • JEAH
    wie geil



    Da bin ich mal gespannt ob ich das Gerät mal live sehen werde....


    :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:

  • Ziemlich schick...
    Aber ich bezweifel, dass du ihn so ohne weiteres in D zugelassen bekommst. Ist eine Sonderkarosserie, damit wirst du nicht unbedingt ein passendes deutsches Datenblatt finden. Handelt es sich um einen deutschen oder spanischen Umbauer?
    ...da das Auto schon in D ist (habe nachgefragt) frage ich mich ernsthaft, ob er nicht an der Zulassung gescheitert ist und jetzt nen dummen sucht.
    Ich denke da auch an den Pick-up vom Sinnlos....

  • Der sinnlose ist selber Schuld.
    Der Pickup ist ja original so, der wurde nur in D nicht angeboten.
    Deswegen braucht er, unter anderem, ein Abgasgutachten. Wir haben jahrelang darauf gewartet das er die Karre vorbei bringt, selbst ein williger Prüfer wäre zwischenzeitlich vorhanden gewesen....


    Er hätte sich nur mal bewegen müssen.