Gesendet: Freitag, 13. April 2018 um 17:16 Uhr
Von: "Mario De Rosa" <derosa@kultur-mobil.org>
An: xyz
Betreff: Aktuelles von der Initiative Kulturgut Mobilität e.V
Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut vom 12.03.2018
Am 12.03.2018 lud der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut, Carsten Müller, zur konstituierenden Sitzung ins Paul-Löbe-Haus nach Berlin.
Wesentliche Tagesordnungspunkte waren die Resultate der Arbeitsgruppen "Zustandsnoten" und "Kennzeichen" sowie der aktuelle Stand der Bemühungen um Eintragung der mobilen Tradition in die Liste immaterieller Kulturgüter der UNESCO.
Seit geraumer Zeit zeichnet sich der Trend in der Oldtimerszene ab, daß originalgetreu erhaltene Fahrzeuge mit echter und dadurch auf natürlichem Wege entstandener Patina auf teilweise höheres Interesse sowohl beim Publikum als auch Käufer stoßen als bereits vollrestaurierte.
Aus diesem Grund ergab sich die Überlegung, den historischen Wert eines Fahrzeugs bei der Bewertung desselben mit abzubilden.
Ob das bisherige Bewertungssystem einer Anpassung bedarf, die Zustandsnote eine direkte Beziehung zum Fahrzeugwert hat, diese Beziehung zwingend ist oder die Zustandsnote eines historischen Fahrzeugs überhaupt noch gebraucht wird, bilden die Grundlage der hierfür bereits bei der vorletzten Sitzung des Parlamentskreis gebildeten Arbeitsgruppe.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe (im Wesentlichen Dr. Gundula Tutt als Restauratorin, Peter Diehl aus der Versicherungsbranche und Nobert Schroeder vom TÜV Rheinland) zogen die im Folgenden präsentierten Erkenntnisse nicht nur aus den persönlichen Erfahrungen ihrer Arbeit und Zuschriften von Interessierten, sondern auch aus gezielten Gesprächen mit Beteiligten.
Peter Diehl berichtete dem Parlamentskreis ausführlich über die bisherige Arbeit. Die Arbeitsgruppe regte an, das bisherige Bewertungssystem beizubehalten und um eine Note "0" zu ergänzen, welche die Historie des Fahrzeugs abbildet. Diese Historie könnte den Wert des Fahrzeugs anschließend beeinflussen. Norbert Schroeder bat die Anwesenden um Kritiken und Vorschläge für die weitere Ausarbeitung zum Thema Zustandsnoten. Die Mitglieder sollten diese bis Freitag, 1. Juni 2018 an die Mailadresse classiccars@de.tuv.com senden. Die Arbeitsgruppe wird die Anregungen in den Bericht einarbeiten. In der PAK-Sitzung im Juni werden die Überlegungen der AG zur Weiterentwicklung des Bewertungssystems, ergänzt von den Anregungen aus dem Parlamentskreis, präsentiert und an Praxisbeispielen veranschaulicht.
In der anschließenden Diskussion regte Michael Eckert hierbei dringend eine differenziertere Darstellung zur vorgeschlagenen Zustandsnote „0“ an. Das bisherige Notensystem zur Zustandsbeschreibung sei sehr gut bewährt und am Markt etabliert. Wichtig sei es, dass die Noten allein den technischen Zustand eines Fahrzeugs beschreiben. Andere Aspekte wie Originalität, Dokumentation, Vorbesitzer, Geschichte des Fahrzeugs und Ähnliches haben auf dieses Bewertungssystem keinen Einfluss. Daher ist es zwingend, diese wertbildenden Kriterien bei einer Ermittlung des realen Fahrzeugwertes ebenfalls abzubilden und nicht allein auf ein ergänztes Notensystem zu setzen. Norbert Schroeder stimmte Michael Eckert zu und verwies darauf, dass eine mögliche Zustandsnote „0“ ein sichtbarer Verweis darauf sein solle, dass das Fahrzeug eben nicht nur mit dem bisherigen technischen Notensystem zu bewerten ist. Es gebe zahlreiche Fälle, bei denen sich das aktuelle System der Benotung allein nach technischen
Bewertungsmaßstäben bewährt habe und ausreichend sei. Es gäbe jedoch historische Fahrzeuge, die eben aufgrund der genannten, weiteren Faktoren maßgeblich wertvoller wären und die Individualität des Fahrzeugs ausmachten. Die neue Zustandsnote „0“ solle auf
eine derartige Ausnahmesituation verweisen. Durch die Zustandsnote „0“ wäre für alle Beteiligten sichtbar, dass weitere, wichtige Hinweise zum Fahrzeug, wie etwa Ausführungen zur Fahrzeuggeschichte oder Vorbesitzern, nachweisbar seien. Dr. Gundula Tutt unterstützte den Vorschlag ausdrücklich, denn viele in der Branche gegenwärtig verwendete Schemata und Masken bildeten die Individualität nicht ab.
An der kommenden Sitzung des Parlamentskreises im Juni wird die Arbeitsgruppe ein überarbeitetes Ergebnis zu den Überlegungen anhand von Praxisbeispielen präsentieren. Auf diesem Wege sollten die Überlegungen klarer, verständlicher und gleichzeitig konkreter werden.
Anschließend berichtete die Arbeitsgruppe "Kennzeichen" über ihre Ergebnisse. Matthias Gerst (TÜV Süd) gab an, dass die Arbeitsgruppe Kennzeichen zahlreiche Problemfelder im Kennzeichen-Bereich zusammengetragen sowie Handlungsempfehlungen für den Parlamentskreis ausgearbeitet habe. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium funktioniere sehr gut. Dank der Engagements von Christian Theis (Fachreferent im BMVI) konnte vor allem die Thematik der kleinen Motorradkennzeichen im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Doch leider wurde dem positiven Votum des BLFA-TK im folgenden Bund-Länder-Fach-Ausschuss "Fahrzeugzulassung" (BLFA-FZ) nicht gefolgt. Der BLFA-FZ sieht bislang keinen Änderungsbedarf. Seither gibt es keine weiteren Fortschritte im Bereich der Kennzeichen zu vermelden. Johannes Götze (VFV) vertiefte das Thema kleine Motorradkennzeichen. Er schilderte die Entwicklung seit der 2007er StVZO-Novelle und den daraus resultierenden Problemen. Bis 2007 war die Erteilung von kleinen Kennzeichen für historische Motorräder unproblematisch.