Wie ich heute aus sicherer Quelle erfahren musste, gibt es seit kurzem eine neue Arbeitsanweisung für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO, die zu einer deutlich schärferen Beurteilung der bestehenden Kriterien auffordert.
Danach sind - um ein paar Beispiele zu nennen - bereits kleine Dellen und Kratzer, Lackfehler, Farbabweichungen, stumpfer/verblichener Lack, minimaler Kantenrost oder Risse in der Innenausstattung nicht nur Ausschlusskriterien für eine positive Begutachtung, sondern verpflichten den Prüfer zur Aberkennung bestehender H-Zulassungen.
Es könnte also durchaus sein, dass Euer nächster Routinebesuch bei der Prüforganisation Eures Vertrauens mit einer bösen Überraschung endet, falls Eure Karre nicht wie ein Neuwagen aussieht. Die Prüfer raufen sich die Haare, weil sie nicht wissen wie sie das den Kunden vermitteln sollen.
Ich konnte nicht genau erfahren seit wann das gilt, gibt es schon Betroffene oder kommt das erst noch?