Haus, Hof, Halle und Garage Fred

  • es gibt numa in Deutscheland verschieden geregelte Einfriedungspflichten


    wenn man keine Nachbarn hat, dann wohl nicht


    wie das dann Versicherungen sehen, wenn mal was passiert-was auch immer- :gruebel:

  • Ja Stefan, diese pampigwerder die meine ich, die versauen es für alle anderen, so einen hatte ich auch schon, seine Frau hinterdrein hat sich sehr für ihren Mann geschämt, das konnte ich ihr ansehen, denke der hat noch fein Lack bekommen, somit war auch das ein gutes Erlebnis, muss ich jetzt noch drüber lachen.

    Ich hab nix gegen die freundlichen Rentner, sollen sie doch, aber dann sollen sie eben auch und nicht gleich noch einmal alles inspizieren, mache ich bei denen zu Hause doch auch nicht.

  • Da gibt es aber bestimmt auch nicht so viel zu sehen...


    Bin ja mal gespannt wann einer der abgewiesenen Dir erstmal das Ordnungsamt schickt weil mit den ganzen alten Autos versenkst Du bestimmt hunderte Liter Öl im Boden oder sowas.

    In D muss ja immer alles nach Vorschrift, Verordnung und Gesetz laufen.

  • um die Stimmung mal anzuheizen :


    Abgestellte Fahrzeuge, die nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimung als Fortbewegungsmittel verwendet werden, sind Abfall nach § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz und somit Altfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Altfahrzeug-Verordnung. Dieser „Abfall“ darf nicht einfach auf dem Grundstück gelagert werden, sondern muss verwertet werden (§ 4 Abs. 2 Satz 5 Altfahrzeug-Verordnung). Der Halter ist verpflichtet, das zu entledigende Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zur umweltverträglichen Entsorgung zu überlassen. Zu beachten sind hier die Vorschriften der Altfahrzeug-Verordnung (§ 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt.


    Quelle : https://www.seeon-seebruck.de/abgestellte-altfahrzeuge

  • So isses.

    Die stehen auch nicht auf dem Grundstück herum, sondern, bis auf die beiden die uns nicht gehören, fein unter Dach.

    Naja ok, den einen Turnier müßte ich mal in die Werkstatt fahren und für den Knudsen haben wir sogar auch noch ein Plätzchen frei, wobei mir der FK1250 schon auch leid tut wie er da jeden Morgen weiß überfroren auf der Betonplatte steht.

    Schlussendlich können die mich alle mal, das sind alles Oldtimer, da sieht´s dann schon wieder ein wenig anders aus.

  • Wie das mit dem Abfall hier im Gesetz steht, weiß ich nichtmal. War aber bis jetzt kein Thema.

    Die Nachbarin auf der Hinterseite ist eine Polizistin in Karenz und die bekommt regelmäßig Besuch von den in Dienst stehenden Kollegen und Innen. Die grüß ich immer freundlich, die grüßen freundlich zurück und passt schon.

    Eine Anzeige hatte ich aber auch schon. Dem müssen die halt nachgehen. Damals sind die Karren sogar noch auf einem freien Schotterplatz gestanden, ohne Dach und ohne Asphalt unter den Rädern. Dem Herrn Polizisten, der da damals vorstellig wurde war das sogar selbst zu blöd mich nerven zu müssen, hat geschaut, mich gefragt, ob eh alles passt und ist wieder gefahren. Seitdem hab ichs quasi amtlich, dass hier alles in Ordnung ist :biggrin

  • Das interessiert die im Normalfall ja auch einen absoluten Scheißdreck, als gäb es keine richtigen Probleme.

    Die Leute die einen wegen sowas ankacken haben die Probleme, zwischen den Ohren.

  • um die Stimmung mal anzuheizen :


    Abgestellte Fahrzeuge, die nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimung als Fortbewegungsmittel verwendet werden, sind Abfall nach § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz und somit Altfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Altfahrzeug-Verordnung. Dieser „Abfall“ darf nicht einfach auf dem Grundstück gelagert werden, sondern muss verwertet werden (§ 4 Abs. 2 Satz 5 Altfahrzeug-Verordnung). Der Halter ist verpflichtet, das zu entledigende Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zur umweltverträglichen Entsorgung zu überlassen. Zu beachten sind hier die Vorschriften der Altfahrzeug-Verordnung (§ 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt.


    Quelle : https://www.seeon-seebruck.de/abgestellte-altfahrzeuge

    Zur Abkühlung dazu das hier: https://www.kulturgut-mobilita…t/671-oldtimer-als-abfall


    LG

    Andreas

  • Mehr Eskalation die ich nicht lese bitte hier.

    Thread wird langsam peinlich.

    Was die teslagemeinde mit ihrer fussbodenheizung und den frost Eulen macht ist genau so uninteressant wie Rentner auf Fahrrädern oder sonst was für Probleme die... ach ich lass es....

    Alles eskaliert hier. Nur nicht das worum es mal ging.

    Guten Morgen.

  • Zur Erklärung.

    bauen carport. Schon lange. Wegen Wetter und Gebraucht schwierig.

    Aber wird.

    Sollen alte Autos drunter.

    Ohne Heizung.

    Holen noch ein altes Auto.

    Bauen also später noch ein carport.

    Danke. Dachte hier geht's um so was.

    Aber wenn wir ein Null Energie Haus bauen wollen so für alle, egal ob m, w, d, dann bin ich dabei.

  • Die Leute die einen wegen sowas ankacken haben die Probleme, zwischen den Ohren.

    Ja, das sind die ganz besonderen Herzchen in der Gesellschaft. Selber glauben Recht und Weisheit gepachtet zu haben, übe rfremden Grund laufen und dann auch dort gleich noch Blockwart spielen.


    Einfriedungspflichten gibts es hier, soweit ich weiß auch. Ich meine man muss selbst immer für einen Zaun auf der rechten Seite des Grundstücks sorgen. Ganz eine wichtige Sache. Das sollten wir eventuell eskalieren! )A(

  • carport gut, rest nicht

    ja, langweilig, alte herren abend

  • Ich meine man muss selbst immer für einen Zaun auf der rechten Seite des Grundstücks sorgen. Ganz eine wichtige Sache. Das sollten wir eventuell eskalieren! )A(

    Nach rechts abzugrenzen ist sehr wichtig.

    Rechts vom Grundstück den Zaun ziehen zu müssen dagegen, ist eine Urban Legend. Getragen vom rechten Nachbarn. :dc:

  • Nach rechts abzugrenzen ist sehr wichtig.

    !!!


    einfriedungsrecht ist landesrecht, evtl. durch bebauungsplan im einzelnen wohngebiet nochmal genauer festgelegt.


    im allgemeinen muss man sich nicht einzäunen. man kann aber freiwillig und muss darauf achten, dass der zaun auf dem eigenen grundstück stehtggf. mit grenzabständen. es besteht eine pficht zur einfriedung, wenn zum beispiel der nachbarschaftliche frieden durch freilaufende hunde gefährdet wird, dann kann man das vom nachbarn auf seine kosten verangen. ansonsten ist recht freies bauen in ortsüblicher optik und höhe und farbe ect. möglich. wen´s interessiert.....