Knudsen mit 2000km

  • ich glaube einfach das der Tacho ein Mal rum ist, Berufsschulauto hin oder her.

    denk Ich auch .


    rue story. Aber ich kenn auch n Paar solcher Autos, die standen und stehen immer noch in der Kfz Innung.

    Ob es die noch gibt ...? Und da war auch kein Neuwagen dabei .

  • Gibt es hier öfters solche Karren. Die wurden zum Zusammenstecken und Auseinanderbauen gebraucht. Will hier keine Sau weil die nie zugelassen waren und deshalb die Steuer nicht entrichtet wurde. Ich glaube schon das der nur 2000 km gefahren ist, aber nur Gott weiss wie oft der schon komplett auseinander war.

  • Hallo zusammen,
    ich weiss auch nicht was an dem besser sein soll als an einem sehr gut gemachten, den man für die Hälfte bekommen kann.
    Grüsse,
    Manfred

  • Naja, bei 2000km Laufleistung muss man sich keinen Kopf machen ob der der den vorher gemacht hat keine Scheiße gebaut hat. Wobei es für diesen ja nicht zutrifft, weil der auf jedem Fall von Leuten gebaut wurde die keine Ahnung haben.

  • Ah, seid ihr wieder n Auto am zerlabern dranne, das nie jemand in echt gesehen hat? :rolleyes:
    Naja, kauft eh keiner

  • Das problem ist nicht das Auto, der mag richtig gut sein, der Preis ist es.
    Wenn jemand wirklich Interesse hat, wird er vom Preis abgeschreckt, der ist sowas weit weg von dem Marktwert, es wird sich keiner finden, der berit ist den zu kaufen.
    In der letzten "Oldtimer Markt" war auch ein Artikel über ein Urteil, in dem ein Verkäufer seinen Wagen wohl zurücknehmen musste, weil er mehr als das Doppelte dafür genommen hatte, als er wert war.


    Grüsse,
    Manfred

  • das ist ja absoluter Blödsinn, wenn jemand das Geld hinlegt ist es seine Sache, da kann niemand zum Verkäufer sagen 'gib dem Käufer die Hälfte seiner Kohle zurück, der Wagen ist das nicht wert'


    In so einem zustand ist das schon nicht alltäglich, ich finde da kann man auch mal einen nicht alltäglichen preis verlangen. Ob er das wert ist und der Verkäufer den Preis bekommt sei dahin gestellt, aber wenn der ZZ dem preis verkauft wird hat niemand das Recht sich da Geld zurückzufordern weil er 'über wert gezahlt hat'


    ist wohl dieselbe Redaktion wie autobild?

  • In der letzten "Oldtimer Markt" war auch ein Artikel über ein Urteil, in dem ein Verkäufer seinen Wagen wohl zurücknehmen musste, weil er mehr als das Doppelte dafür genommen hatte, als er wert war.

    Das scheint unser nächstes Problem zu werden ... Hat mich auch schon um ehrlich zu sein gewundert das bis jetzt noch nicht mehr gekommen ist . Alle alten Autos werden ja jetzt zu Goldtimern und Wertanlagen .
    Die Franzosen müssen übrigens seit knapp 2 Jahren den Gewinn versteuern wenn sie ein Oldtimereintrag Collection Classic im Brief stehen haben und das Fahrzeug vor der 22 Jahren im Besitz Frist verkaufen.


    Hast du keinen Kaufvertrag mit Summe X und noch schön investiert ohne Rechnung ... Wird der komplett Verkaufspreis versteuert .

  • Ich finde den Preis ebenfalls äusserst abgehoben, aber jeder zahlt für eine Ware das was es ihm wert ist. Was eine mögliche Teil-Rückzahlung seitens des Verkäufers angeht, ich finde das überhaupt nicht abwegig. Man muss allerdings immer den Ablauf des gesamten Geschäftes betrachten. Sollte ein Oldtimer basierend auf einen Marktspiegels angeboten werden, so ist der aufgerufene Preis eine Zusicherung eines bestimmten Zustandes. Sollte es sich im Nachhinein herausstellen, dass der tatsächliche Zustand ein weit schlechterer ist, so wäre eine Teil-Rückerstattung meiner Meinung nach rechtens, denn wer will schon einen aufgehübschten Traumoldtimer kaufen, der sich im Nachhinein als Krücke herausstellt.
    Ein anderes Beispiel: Ein Verkäufer bietet bspw ein Granada Coupe in perfektem Zustand für 3000 Euronen in einem örtlichen Blatt an, da er denkt die Karre ist alt und eh nicht mehr viel wert. Wer würde in diesem Fall nicht zuschlagen? Oder gibt es potentielle Käufer die auf den tatsächlichen Wert hinweisen würden? Hätte dieser Verkäufer das Recht im Nachhinein Geld zu verlangen? Wohl kaum, da jeder sein Eigentum zwar spottbillig verkaufen kann, aber wenn es sich plötzlich nach Marktpreisen richtet, ein Erhaltungszustand gefordert ist.

  • Es geht immer darum, wie etwas angeboten wird. Wenn ich sage "gekauft wie gesehen" und keinerlei Zusagen im Kaufvertrag oder bei der Verhandlung gebe bezueglich rostfrei, top Zustand, originaler Kilometerstand usw, kann sich niemand beschweren.
    Wenn man natuerlich absichtlich Falschaussagen trifft, dann hat man verloren.
    Preis wuerde ich nicht unbedingt in die Rechnung mit aufnehmen. Mein Consul ist laut Zustandsnote nix wert, weil nicht original und Lack nicht vorhanden, aber trotzdem koennte ich ihn weit ueber "Marktwert" verkaufen wegem Motor, guter Technik und der huebschen Innenausstattung. Bin ich dann zur Rueckzahlung verpflichtet?