• Moin Freunde,
    die Vorraussetzungen fürs Kurz-Kennzeichen ham sich ja geändert. Kiste muss TÜV haben. Is klar. Kumpel will ein Auto kaufen. Wir wollens diese Woche gleich abholen. Der Schlitten hat TÜV neu. Wollen die bei der Zulassungsstelle bei der Erteilung vom Kurzkennzeichen irgendwelche Tüv Papiere sehen. Die haben wir ja logischerweise nicht. Und wenn ja, reicht das als Kopie??

  • Kopie reicht ausdrücklich nicht.


    Welche Unterlagen benötige ich?


    Personalausweis oder Reisepass


    elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    ggf. auch anlassbezogen per Fax an die Zulassungsstelle


    Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
    Vorlage im Original, keine Kopie


    Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein, aktuelles Gutachten zur Erlagung einer Betriebserlaubnis oder CoC-Papier)
    Vorlage im Original, keine Kopie

  • Bei mir hats letzte Woche als Kopie gereicht. Hab dem Käufer Brief, Schein und Tüv Bericht eingescannt und per Mail geschickt.
    Die können doch trotz Kopie heutzutage auf jedem Dorf-Amt anhand der Berichtsnummer usw. prüfen, ob die Unterlagen echt sind.
    Wenn alles nicht geht, kann man die Kzkz auch am Standort des Fahrzeuges holen. Das setzt nur voraus, dass die Bude dann auch geöffnet ist.

  • Kopie reicht - hatte sogar nur ein Foto der Kopie auf meinem Schmartfon und es ging



    (kann natürlich an meiner Frequenz und dem damit erschaffenen Vertrauen liegen)