Unfall - ist Gutachter Pflicht?

  • In Bines Probe ist heute ein Rentner reingeschangelt. Eigentlich nur ein kleiner Blechschaden, aber der Lack ist an drei Teilen ist beschädigt und linker Kotflügel und Front sind krumm.
    Schuldfrage ist klar, aber ich bin rechtlich nicht auf dem laufenden.
    Reicht ein Kostenvoranschlag von Ford, oder brauchen wir einen Gutachter?

  • Kostenvoranschlag reicht, wenn die gegnerische Versicherung die Schadenssumme akzeptiert.
    Wenn die was gegen die Summe hat, dann solltest du einen Gutachter einschalten, den die Versicherung dann im Allgemeinen akzeptiert

  • Kostenvoranschlag wird zur gegnerischen Versicherung geschickt, wenn die das akzeptieren ,ist alles gut.
    Wenn nicht, wird ein Gutachter bestellt.....

  • Kostenvoranschlag reicht. Die gegnerische Versicherung wird aber wahrscheinlich eh einen Gutachter schicken und der redet den Probe dann zum Pfennigartikel. Dann wird es der wirtschaftliche Totalschaden und die Versicherung will dich mit ein paar hundert Euronen abspeisen. Deswegen lieber selbst einen Gutachter bestellen.

  • Lass auf alle Fälle ein Gutachten machen, das ist immer verbindlicher als ein Kostenvoranschlag
    Ich würde noch weiter gehen und die Sache einem Anwalt übergeben.
    Warum? Nicht weil ich ein Haarspalter bin, sondern weil einen mittlerweile alle Versicherungen verschaukeln wollen.
    Sehen sie dass du dich ohne Rechtsbeistand an sie wendet versuchen sie schon dir was abzuziehen.
    Als Geschädigter hast du Anspruch auf einen Anwalt und einen Gutachter deiner Wahl, beides muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
    Das ist ein weiterer Grund einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil jedes mal wenn die Versicherung Schwierigkeiten machen will, sie das Schreiben deines Anwalts bezahlen muss.


    Sehr gut zur Information finde ich diese Seite, hier findest du antworten auf alle deine Fragen:


    www.ley-gutachten.de

  • diagonallesen will geübt sein :wave:
    das was bernd sagt, aber KV reicht in aller regel und geht schnell, oft wohlwollend und mit wenig aufwand.

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  • Die Versicherung vom Verursacher wird versuchen, einen eigenen Gutachter zu schicken. Muss man nicht akzeptieren.


    Tipp: immer einen eigenen Gutachter einschalten. Muss die Versicherung vom Verursacher zahlen.
    Anwalt würde ich nur einschalten, wenn es Unstimmigkeiten gibt (verzögert meistens die Bearbeitung)


    Versicherungen wollen mit ihren bestellten Gutachtern nur Kohle sparen.

  • Da kann ich Bernd zu 100% zustimmen .


    Mach das so .


    Kostenvoranschlag machen viele Werkstätten nicht mehr gerne . Die Versicherung wird dann doch was dagegen haben gerade bei einer alten Kiste .


    Mach besser selbst direkt eines bei dem Gutachter deiner Wahl . wenn du Kohle willst brauchst du das eh um abzurechnen .

  • Warum machen die Werkstätten ungern Kostenvoranschläge?
    Weil sie es nicht vergütet bekommen.
    DAFÜR SIND GUTACHTER DA. Die verdienen ihr Geld mit solchen Dingen.

  • darum ja auf jeden fall anwalt. andernfalls will die verunsicherung instinktiv versuchen zu schachern, ob KV oder gutachten.
    mit dem richtigen briefkopf haltens aber brav die füße still.
    und KV kann man durchaus bezahlen, wer sich da drüber empört, kann sich postwendend vom hof schleichen.

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  • ...immer,wirklich immer gutachter und anwalt.
    das letzte mal,als ich es ohne anwalt erledigen wollte,
    zog sich das fast ein jahr hin,bei glasklarer sachlage.
    und wenn dann unter fadenscheinigen gründen die schadensumme gekürzt werden soll,
    nicht hinnehmen - siehe oben.


    vorteil auch,bei oldies,bei meinem gutachter - ich krieg direkt ein classic data gutachten zur wertermittlung :inlove:

  • Wie oben geschrieben: wenn du der geschädigte bist, hast du ein Recht auf freie Wahl deines Gutachters, der sich dementsprechend für dich positiv verhalten wird.


    Bei älteren Autos ist der wirtschaftliche Totalschaden von 130% leider schnell erreicht aber es spricht ja nichts dagegen fiktiv abzurechnen.


    Wenn du mir ein paar Bilder und Daten vom Fahrzeug und den Schäden schickst kann ich dir grob schon mal sagen in welche Richtung es gehen wird.

  • Ich würde auch zum Gutachter gehen.
    Ich habe schlechte Erfahrungen mit einem Kostenvoranschlag gemacht.
    Den wollte die Versicherung nämlich nicht akzeptieren, also danach zum Gutachter.
    Der wurde dann auch bezahlt, aber den Kostenvoranschlag wollte die Werkstatt auch bezahlt haben und das hat die Versicherung natürlich nicht übernommen, immerhin haben die ja meinen Gutachter bezahlt.



    Edit merkt an das die Frau einen Gutachter kennt ... :rolleyes:

  • Aber Obacht, es gibt auch die Pflicht die Kosten nicht "unnötig" in die Höhe zu treiben.
    Also bei einem "Kratzer" Anwalt und Gutachter beauftragen- das kann nach hinten losgehen.


    Zitat

    Schuldfrage ist klar


    Da wäre ich nun wieder vorsichtig.
    Mir ist vor Jahren an der Ampel mal ein LKW auf den Fiasko aufgefahren.
    War sogar Polizei da etc.
    Am LKW war kein Schaden, aber nach einigen Wochen wollte die Spedition plötzlich Stoßstange, Zusatzscheinwerfer etc. bezahlt haben.

  • Ist auch immer ne Sache der Schadenhöhe. Beim 800€-Scorpionschaden seinerzeit bin ich zum Gut8er, Gut8en eingereicht, in kurzer Zeit war das Geld von der Versicherung da. Alles problemlos, weil's unter der Grenze lag, ab der Versicherungen sich erst bemühen, Stress zu machen.

  • Ja, aber du als Nicht-Gutachter kannst ja erstmal gar nicht einschätzen wie hoch der schaden ist von daher ist eine Besichtigung durch einen Gutachter immer sinnvoll.


    Das der dann vor Ort abschätzen kann ob aufgrund der Schadenminderungspflicht ein Gutachten kostenmässig überzogen ist und eine Reparaturkalkulation ausreicht ist dann seine Aufgabe.

  • Deswegen hab ich den ja auch gleich beauftragt. Ging mehr um die Zahlung, die problemlos kam, weil niedrig genug.