Eine mir unbekannte Abkürzung im Fahrzeugschein....

  • ....läßt mich rätseln:
    AHK U. 33: AV ENTF.
    Ich würde gerne wissen was das heißt, habe im Netz nichts finden können.

  • könnte heißen Anhängekupplung unter 33 : AV (?) entfällt ? Nur was AV ist, da bin ich noch nicht drauf gekommen. Oder aber die AHK gehört noch zu dem Text vorher und der Rest heisst und 33 AV entfällt. AV könnte Abgasvorschrift sein, was steht unter Ziffer 33, iss das n alter Fahrzeugschein oder so ne neue Zulassungsbescheinigung ?

  • Nachtrag :
    hab grad mal in nem alten Brief nachgeschaut : Hast du den Brief dazu, und wenn ja, wo steht diese Bemerkung in dem Brief ?


    Meine Vermutung geht dahin (ich hab mal ein paar Jahre auf ner Zulassungsstelle gearbeitet) :


    Der Text im Brief war zu lang, weil nicht nur auf der ersten Seite, sondern auch auf den nachfolgenden Seiten technische Änderungen vorgenommen wurden. Vielleicht ist sogar auf der kleinen Klappseite hinten noch ein Vermerk eingetragen worden. Jedenfalls hat die Zulassungsstelle das vermutlich nicht alles in den Computer gekriegt und deshalb bis zur Unkenntlichkeit gekürzt.


    Ich vermute daher, das es heißt:, so wie auch von jawolf30 geschrieben : AnHängeKupplung Unter 33: AnhängeVorrichtung ENTFernt, also war erst eine eingetragen, die dann wieder ausgetragen wurde.

  • bei den "alten" KFZ-Briefen war unter Nummer 33 das Feld Bemerkungen.
    Und ebendiese Bemerkungen bezogen sich dann (u.a.) auf Nr. 28 (Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse)


    In diesem Fall war wohl zunächst eine AHK angebaut und unter 33 auch ein Zuglast in kg bis 8% Steigung vermerkt;
    AHK (Anhängerkupplung) wurde aber wohl vom Fahrzeug wieder abgebaut: also Korrektur des 33er Bemerkungsfeldes.


    Alles wird gut.
    Tut nicht weh...


    weitermachen...


    Gruß
    Jürgen

  • Ich würde das mit ehrlich interessiertem Blick einfach bei der nächsten Verkehrskontrolle mal fragen. Die müssen das doch wissen...

  • Hat eigentlich schon einer gesagt, dass da möglicherweise die AHK entfernt wurde?

  • Da war keine dran, jetzt habe ich mir aber eine besorgt und montiert. Darf ich das überhaupt? Hm......

  • Du meinst wenn mit EU-Zulassung.
    Wenn aus einem EU-Land aber noch ohne EU-Typgenehmigung dann nur mit Eintragung.

  • So ähnlich. Diese Info hab ich vom TÜV Nord bekommen:


    Eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich, es müssen auch keine Papiere mitgeführt werden. Das E-Prüfzeichen oder die nationale ABG-Kennzeichnung (Wellenlinie, M oder F und 3-4 Ziffern) auf dem Typschild genügen. Die Möglichkeit einer freiwilligen Eintragung besteht jedoch jederzeit.