Anhänger-Hasser!

  • Mahlzeit,
    ich hyperventiliere hier gerade so ein wenig....
    Ich habe jetzt das Netz durchforstet, aber nichts wirklich aussagefähiges gefunden. Über brave unbescholtene Bürger, die sich von wild parkenden Anhängern belästigt und bedroht fühlen, weil ihnen ja die Straße gehört und sie den Parkplatz mit gekauft haben, liest man viel.
    Umgekehrt finde ich leider nichts. Aber vielleicht hat jmd selbiges Problem mal gehabt und kann da Gutes tun und mich aufklären.
    Ich wohne in einer ruhigen Siedlung. Halbwegs. Dort befindet sich in einer Seitenstraße ein Parkplatz. Dieser ist nicht ständig überfüllt, auch herrscht hier kein tatsächlicher Mangel an Stellplatz. Allerdings haben die umliegenden Nachbarn schon "ihre persönliche Stellfläche", Sie wissen, was ich meine.
    Mein Anhänger steht aufgrund der Größe grundsätzlich an einer Ecke, da er ungebremst ist und wie ein Segel im Wind eine große Plane hat. Ja, gesichert mit Stützrad und VIER Keilen.
    Mein neuer Freund besitzt angrenzendes Grundstück zu diesem Parkplatz. Er ist, weil Mama ins Pflegeheim kam, nun von oben nach unten gezogen. Bis zu seinem Haus und Wohnzimmerfenster vergehen aber schon ein paar Meter. Nun meint der gute Mann, ich versperre ihm die Sicht, er müsste ständig gegen meinen Anhänger schauen, ich solle diesen woanders parken.
    Ich stehe vor keiner Ausfahrt, nicht in der Kreuzung, der Straße oder stelle dadurch eine sonstige Behinderung da. Ich habe den Anhänger dann ein paar Meter weiter gestellt, bin ja ein umgänglicher Mensch. Neulich war aber dieser Platz belegt, und so habe ich den alten Platz gewählt.
    Gerade komme ich zurück und stelle fest, dass mein Anhänger "umgeparkt" wurde. Gesehen habe ich es natürlich nicht, aber jeder kann ja zwei und zwei zusammen zählen.
    Angeblich hätte er sich auch mal informiert und dürfte die Anhänger umstellen. Von einem anderen Nachbarn hat er auch schon mal den kleinen Anhänger umgestellt, weil es ihn störte. Ohne Erlaubnis.
    Ja, mimimi..... ich will mein Schaufelchen....blabla...
    Mir geht´s um´s Prinzip. Das Ding stört da keinen, außer ihn, weil er drauf guckt.
    Gibt´s da ein Gesetz? Was ist mit der Haftung, wenn jetzt was passiert, zB sich der Anhänger selbstständig macht? Was ist, wenn jetzt Schäden am Anhänger sind? Etc.
    Wie gesagt, ich habe keinen Bock auf Theater, sehe aber auch keinen Grund und Sinn, dass jmd ungefragt an meinem Eigentum rum fingert. Ich kann das Ding ja leider nicht zusammen falten.
    §12 Abs. 3b StVo ist bekannt, sagt aber zu meinem Anliegen nichts.
    Aufsatz Ende!
    Wer weiß was?

  • Dein Anhänger ist ein KFZ. Solange versteuert, versichert und gültiger TÜV kannst Du den im öffentlichen Parkraum hinstellen wo Du willst.


    Wenn den irgendwer einfach woanders hinstellt, dann ist das natürlich nicht erlaubt. Er hat an Deinem KFZ nichts zu suchen.
    Allerdings bist Du als Halter natürlich dafür verantwortlich das man das Ding nicht einfach wegschieben kann.
    Bei einem gebremsten wäre es also das einfachste die Bremse verschliessbar zu machen.
    In Deinem Fall bleiben wohl nur Parkkrallen oder eine Kette durch die Räder, so das diese sich nicht mehr drehen können.
    Oder feste Stützen rundrum, so wie an einem Wohnwagen.

  • Kann da leider nur was zu sagen wie ich das beim LKW - Führerschein gelernt habe vor 5 Jahren .


    Anhänger ist auf geeignetem Platz abzustellen und zu sicher :!: gegen Weglaufen oder benutzung Unbefugter :!:


    Den Platz hast du ja wohl . Fahrzeuge müsstest du auch ein paar haben . Lass einfach ne Karre dran hängen bis er sich daran gewöhnt hat .


    Und einfach fremde Fahrzeuge in Bewegung setzen unbefugt hat er nicht .


    Wenn er zugelassen ist , ist er meist Versichert . Die Versicherung zahlt erst mal wenn was ist . Wer danach in Regress genommen wird ist was anderes .



    Mfg freddy

  • Zum Anhänger sagt die StVO was. Nicht länger als zwei Wochen.
    http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html


    Zum bewegen sagt das BGB glaube ich "Bruch fremden Gewahrsams" und das ist verboten. Nach BGB musst du die Erlaubnis des Eigentümers innehaben um diese Sache zu benutzen, die Grenze zum Diebstahl ist hier sehr grau.

    Einmal editiert, zuletzt von Specko ()

  • micha: die Sicherung kann natürlich verlangt werden, aber das Aneignen fremden Eigentums (auch wenn dieses nicht gesichert ist) bleibt strafbar. Du darfst ja auch nicht einfach ein Fahrrad nehmen wenn es nicht abgeschlossen ist.

  • ich kucke seit nem jahr auf nen grauen wohnmobilklotz meines vermieters der mir im sommer auch eine halbe stunde abendsonne klaut.
    ich würd das so gerne anzünden, aber das grundstück gehört nunmal dem mann.
    ich kann es ein bischen verstehen, allerdings geht der typ ei dir da bentschieden zu weit, zumal du ja sogar sehr kompromissbereit warst.
    du bist groß und schwer, hau ihm einfach in die fresse wenn ers nochmal macht.

  • Plausibles Halbwissen: rechtlich kann er wohl nichts tun, der Anhänger darf ja dort stehen und wenn du einen Lieferwagen an derselben Stelle parken würdest, könnte er sich darüber auch nicht beschweren. Sich ungefragt daran zu schaffen machen darf er natürlich nicht, wenn er den nicht fachgerecht sichert und der Anhänger segelt mit der nächsten steifen Brise davon, könntest du der Dumme sein. Das solltest du unterbinden.


    Auf der anderen Seite versteh ich den Mann aber durchaus, ich hätte das auch nicht gern wenn ich nix mehr sehen könnte. Und ein Anhänger steht ja gern mal längere Zeit.


    Der beste Streit ist der, der erst gar nicht losgeht. Wenn man mit dem halbwegs menschenähnlich reden kann, versuch eine einvernehmliche Lösung zu finden.

  • Der Anhänger ist ungebremst. Einachser. Die Deichsel ist mit einem Schloss versehen, das Stützrad runter und quer zur Fahrtrichtung, zusätzlich zwei Bremskeile links und zwei rechts. Von alleine rollt der nicht weg.
    Eine Bremse wäre ja auch von jedem zu lösen. Hab ich schon auf ner Rechtsverdreherseite gelesen. Sichererererer kann ich das Ding nicht abstellen, außer vllt durch ´ne Parkkralle. Aber das ist a hier i.d. Regel nicht nötig.
    Auto davor stellen fällt leider flach, weil das stünde dann auf der Straße und wäre eine Behinderung. Parkplatz ist nicht parallel zur Fahrbahn, sondern ´ne Box, keine Ahnung, wie das heißt.


    Edtih: Klar, steht das Ding vor seinem Fenster, aber es liegen diverse Meter dazwischen. Aber ich versperre ihm nicht die Sicht. Es verdunkelt ihm nicht die Bude. Dazwischen ist auch noch Grünfläche. Der gute Herr ist da etwas schwerfällig, da er hier schon ewig wohnt, Eigentum hat und meint er hätte dadurch scheinbar mehr Rechte.

    2 Mal editiert, zuletzt von DerDoc ()

  • Mach mal ne Party bei dir Daheim und lade ein paar Leute ein . Zweiradfahrer und die Spezis von hier :!:


    Wenn der sieht mit wem du verkehrst , hackt der sich selber die Foten ab weil er dein Eigentum berührt hat und wechselt das Bundesland .


    Wann darf ich deine Einladung zu Party erwarten :?: :coyo:

  • zum 1/2 preis:
    http://www.ebay.de/itm/350812125987


    entweder die 18,95 investieren; oder eine handgranate so befestigen daß beim (unbefugten) bewegen des hängers der sicherungsstift rausgezogen wird... :sinnlos:


    brauchst dann halt 'n anderen hänger :michi:
    -aber DER typ parkt ihn dann nicht mehr um :dc:

    2 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Ich hatte ja hier schon mal so ein Drama mit dem Transit.
    Der stand, laut Zettel unterm Wischer, angeblich auf einem privaten Parkplatz.
    Also auf der Straße, aber angeblich hätte sich die Rentnerin den Platz vor Ihrer Tür reservieren lassen.
    Keine Schider da, die auf eben sowas hindeuten würden.
    Hab trotzdem mal bei der Stadt gefragt. Die bestätigten mir öffentlichen Verkehrsraum und das ich dort parken dürfte solange ich wollte.
    Zumal man unnötige Fahrten ja zu vermeiden hat.
    Die Frau beschwerte sich auch, das sie aus ihrem Fenster immer auf "diesen Schrotthaufen" gucken müsste.
    Dazu muß man wissen das ihr Grundstück von einer Hecke umgeben ist, die genauso hoch ist wie der Transit.
    Hab ich Ihr auch genauso gesagt. Darauf meinte Sie: "ja, aber aus dem ersten Stock, da muss ich mir den Wagen immer ansehen".
    Außerdem wollte sie mir noch erklären das ich den Wagen dort nicht parken, sondern abstellen würde. Weil geparkte Wagen würden ja regelmäßig bewegt und abgestellte stehen halt. Und abstellen dürfte man nur auf speziellen Geländen.
    Ich hab Ihr dann gesagt das die Stadt das durchaus anders sieht.
    Dann kam das Argument das Ihre Besucher nun aber nicht vor Ihrer Tür parken könnten und der Gärtner auch nicht ... :irre:

  • Das klingt auch sehr albern Micha. Das Besucherding hatten wir auch schon. Der Hinweis, dass ich hier wohne und kein Besuch bin, war hier aber uninteressant.
    Besten Dank für die Anregungen, aber freundliches Reden ist um. Das hat neulich schon nix gebracht.
    Zusammen klappen geht nicht. Luft kann ich nur aus den Reifen lassen, bringt also auch nix.
    Würde das Teil ja auch woanders hin stellen, aber die Stellplätze bei meiner Halle sind alle nicht umsonst und das sehe ich nun nicht wirklich ein.
    Habe mir jetzt mal die Parkkralle aus der Bucht geordert. Werde mich auch noch mal bei der Rennleitung schlau machen.
    Sollte er sich dann nochmal an meinem Eigentum vergreifen und ich kriege das mit, werde ich versuchen mit hölzernem Einsatz den versuchten Diebstahl zu vereiteln.

    Einmal editiert, zuletzt von DerDoc ()

  • Hi Dirk!
    Schön, dass du einen neuen Freund gefunden hast... geht halt nichts über eine gute Nachbarschaft :whistling:


    Was dein neuer Kumpel da treibt, ist natürlich totaler Unsinn - dem man aber schwer entgegentreten kann. Nützlich ist sicherlich diese Parkkralle - und wenn du das Anhängsel nicht soo häufig nutzt, kann man ja auch mit dem An- und Abketten leben. Letztlich dürfte das wirklich die einfachste Methode sein.


    Naja - und soo schmächtig bist du ja nun auch nicht, als dass es dir nicht gelingen sollte, dein Eigentum gegen fremden Zugriff zu verteidigen :rolleyes:


    Fakt ist jedenfalls:
    Solange der Anhänger angemeldet ist und es sich um eine öffentliche Stellfläche handelt, steht der da berechtigterweise - Punkt

  • versuchen glaubhafte zeugen zu haben oder wie immer fotos
    glaube nicht das er nach einer anzeige es dann nochmal macht
    und freunde werdet ihr wohl eh nie mehr

  • Nee, das mit den Freunde hat sich erledigt.
    Unvorstellbar, dass eben dieser nette Nachbar mich mal fragte, ob er sich den Anhänger mal ausleihen könne.
    Lustig, oder?!