Heute geTÜVt!

  • da die 07 keine reguläre zulassung ist benötigt man für die karre keine vollabnahme / eindeutschung, es ist lediglich ein h-gutachten inkl. tüv erforderlich. (also ganz normale 21er, nicht diese kurzbegutachtung die es mal vor ewigkeiten für 07 gab)
    dies darf hier auch jede dekra-küs-wasweisichwernoch, eine eindeutschung darf hier nur der tüv nord. ob das jetzt besser oder schlechter ist bleibt jedem selbst überlassen.
    glückwunsch auf jeden fall allen erfolgreich getüvten :uglybeer:

  • Habe das Problen gerade mit einem Motorrad.
    Eine Suzuki GT 750 Wasserbüffel aus USA.
    Brauchte damals (1999) nur eine 21er Abnahme für meine rote Nummer.
    In anderen Landkreisen gehts auch ohne.....
    Damals war das Mindestalter 25 Jahre und es brauchte keine H-Abnahme; heute siehts anders aus.


    Nun soll das Moped verkauft und normal zugelassen werden.
    Das Gutachten von 1999 ist natürlich nix mehr wert.
    Bis auf den Kaufvertrag habe ich auch keinen Eigentumsnachweis, weil damals ja auch kein offizieller KFZ-Brief erstellt wurde.
    Also alles noch mal von vorne, weil, war ja nie offiziell zugelassen!!
    Title, Zollbescheinigung Vollgutachten nach Paragraph 21 incl. neuem Tüv. Kosten voraussichtlich über 300 Mäuse laut Aussage des zuständigen Tüv-Mitarbeiters,
    der mich übrigens seit drei Tagen zurückrufen will!!
    Komischerweise habe ich nun bei jeder offiziellen Behörde wo ich angerufen hatte unterschiedliche Aussagen bekommen.
    Erschwerend kommt noch hinzu das es in Hessen diese ominöse Bündelungsbehörde für solche Eintragungen und Einzelabnahmen gibt.
    Die zwei Mädels dort in Marburg habe von nix ne Ahnung, müssen aber alles Abnicken (oder auch nicht) was dort über deren Schreibtisch geht.
    Hatte angerufen, und die Frau sagte mir es genüge eine Beglaubigung des alten Gutachtens; ich brauchte kein teures neues.
    Am nächste Tag rief ich wieder an um mich nochmal abzusichern...
    da sagte die gleiche Dame, moment da muss ich mal meine Chefin fragen!!
    Fünfundvierzig Sekunden später kam die Antwort, das ich ein neues Gutachten bräuchte.
    Der Hinweis auf ihre gestrige gegenteilige Aussage war natürlich nicht wahr....


    Vor zwei Wochen hatte ich eine Suzuki GT 550 (aus Italien) verkauft.
    Auch nur mit abgelaufenem Gutachten und ohne Brief.
    Der Käufer ist da völlig Stressfrei im Raum Speyer!!
    Gutachten für 70 Euro plus Tüv und dann zur Zulassung. Färdisch


    Armes Deutschland... da nützs auch nix wenn de Privatpatient bist.....

  • Es muß ein H-Gutachten besitzen.
    Das hat er ja nicht gemacht, so wie ich das verstanden habe.

    Janee, ich schreibs mal anders:


    Die Nuss hätte ein H-Kennzeichen, wenn ich ihn auf H zugelassen hätte. Das Gutachten nach §23 habe ich machen lassen müssen als Nachweis, dass es kraftfahrtechnisches Kulturgut ist (oder wie das heißt). Wurde auch positiv bewertet und ist ein Oldtimer im Sinne des §23. Vollabnahme war nicht nötig, da ich ja die alten Papiere hab.


    Da ich ja aber schon eine bestehende 07'er Nummer habe, habe ich die Nuss nun dazuschreiben lassen, da ich ihn nicht im Alltag bewege und so eh schon 192,- Euro Steuern abdrücke. Wenn ich den Taunus also innerhalb der 2 Jahre verkaufen sollte, muss der Käufer nur nochmal ne AU machen, da die Papiere dafür nur 2 Monate gültig sind (warum auch immer :stupid: ). Und hat dann HKZ.


    Und Bierchen hatte Recht.


    Ich hoffe, so isses nu deutlicher.


    CheeRS

    2 Mal editiert, zuletzt von Seinfeld ()

  • So wie ich das verstehe ist das ne H-Abnahme . So oder so .
    Kannst den auf 07 machen oder mit H zulassen .


    Gültig ist das 2 Jahre wie gehabt . In den 2 Jahren braucht man nichts neu zu machen , egal was oder wie .
    War eben auch nen Granada auf 07er machen. Gutachten war fast ein Jahr alt ...
    Kein Problem . Abgemeldet war der auch ewig. Egal .


    Nur was hier ist .... Wenn der Karren egal wie lange auf H war , wollen die die Unterlagen von der H-Abnahme sehen . Egal wie alt . Plus halt TÜV... für 07er .


    Hast du die Unterlagen von vor 10-20 Jahren nicht mehr , reicht nur TÜV nicht trotz H .
    Für auf H anzumelden schon aber nicht auf 07er .

  • Naja siehste.. jeder machts anders


    Ein Kollege im Nachbarkreis musste seine 07er Erlaubniss alle 2 Jahre verlängern lassen und bei mir wars unbegrenzt.
    Bei mir ists nur ein Schein, wo alle Fahrzeuge drinstehen mit Rahmennummer und Typ,
    bei ihm für jedes Fahrzeug einen roten KFZ Schein mit allen Eintragungen wie bei einem normalen KFZ Schein auch.
    Naja heut gibts ja Zulassungsdingens eins und zwei.....

  • Edit: Die AU alleine, sorry. Wenn die in Verbindung mit der HU gemacht wird, gilt die HU-Dauer von 2 Jahren. da hab ich mich auf die Schnelle verlesen ...



    Das Verfahren is bei 07 innerhalb der Kreise unterschiedlich, da gibts scheinbar keine einheitliche Regelung.

  • jetzt muss ich auch mal noch dazwischengrätschen...
    Bei einer §23 (H-Abnahme) wird automatisch ne HU gemacht, egal wie lange die noch gültig ist?
    Hab schon etwas gegoogelt, aber eindeutig beantwortet wurde das nicht.

  • In der H-Abnahme ist die Hu inbegriffen egal wie frisch deine Hu vorher ist .

  • Ich hatte das nur einmal vor ewigen Jahren, genau es war 2001, da war ich mit meinem Coupé zur HU nachdem ich den gerade gekauft hatte, nur um ihn dann abzumelden, ich wollte ja nicht Steuern für 2.3l bezahlen.
    Ein knappes Jahr später war die Büxe dann 30 und ich bin zur H-Abnahme gefahren, da wurde ich hinterher im Büro gefragt ob ich frisch TÜV haben möchte, habe ich dankend abgelehnt, hätte halt noch mal eben die volle HU-Gebühr obendrauf gekostet für 10 oder 11 Monate mehr, ging damals also bei uns problemlos, ich glaube die HU mußte noch mindestens 12 oder 13 Monate gültig sein.
    Auf der Zulassungsstelle hat die gute Frau dann gesagt "der war doch grad erst bei der H-Abnahme, dann hat der doch auch frischen TÜV, da haben wie wohl nur ein Häkchen vergessen"
    "Oh, ja, genau" :D
    Au damals glaub ich noch ASU genannt, war aber gerade abgelaufen, nuja, hat sie mir halt vorn keine Plakette geklebt, aber zur Anmeldung war das damals noch nicht notwendig.
    Ich fand das gut so und bin dann auch bis zur nächsten HU ohne ASU herumgefahren, war ja ein ganz neues Nummernschild auf dem noch nie eine Plakette geklebt hatte, wer sollte da auf die Idee kommen, da könne etwas fehlen :whistling:
    Ich glaube fast, dass ich sogar noch länger ohne AU unterwegs war, wenn ich mich nicht sehr irre, fiel das bei der nächsten HU dann auch gar nicht auf und ich habe weiterhin verzichtet, eh der letzte Unfug.


    Aber nunja das ist alles lange her, seitdem hat sich ja einges geändert.

  • Hat er ja auch recht.
    Bei zugelassenen Fahrzeugen beinhaltet eine H-Abnahme nach §23 auch immer eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29.
    Bei abgemeldeten Fahrzeugen gilt das Selbe, nur dass die HU unter der Beachtung der Anforderungen nach § 14 Abs. 2 FZV durchgeführt werden muss.


    Die HU ist auch im Abnahmepreis mit drin, ich zahle für H-Abnahme inkl. frischer HU 116€, wenn AU mit dazu kommt +32€.

  • Dann hat sich das halt wie erwartet auch geändert, ich hatte ja erwähnt dass meine Geschichte ein paar Jahre her ist, sich aber genau so zugetragen hat, irgendwo liegt dieses H-Gutachten noch herum in dem HU nicht angekreuzt ist, und damals hätte es extra gekostet.


    Daher vermutlich auch die vielen unterschiedlichen Meinungen die Grillwagen gefunden hat, die einen wissen es von jetzt, die anderen von vor 5 Jahren, die wieder nächsten von vor 15 Jahren.
    Und unter Umstnden hat es sich der aktuellste Stand auch noch nicht bis zum letzten Prüfer bei der einen oder anderen Prüforganisation herumgesprochen.