• "Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann
    künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut dem
    Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf
    eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter
    das Kennzeichen nicht tauschen. Die Neuregelung zur bundesweiten
    Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015."



    Find ich Prima !

  • cool, dann kann man künftig sein fahrzeug nach wunschkennzeichen kaufen. ein auto verkauft sich dann besser/teurer mit premiumkennzeichen. ähnlich wie beim handy "vip-nummer"

  • Wenn man jetzt aeinen Wohnsitz noch 2014 geaendert hat, aber bis 1.1.2015 keine neuen Schilder gemacht hat, kann man dann sein Kennzeichen behalten?
    Vor diesem Problem steh ich grad mit 5 oder 6 Fahrzeugen inner Familie. Waere ja ein dreistelliger Betrag alleine fuer das bissle gepraegte Weissblech ;(

  • Mafijo , könnte gut sein das du da drumrumkommst.Ich weiss nicht ob die KFZ Zulassungsstelle SO dicke mit den LEA verknüpft sind und obs dem KVA das auch so Interessiert. Könnte schon hinkommen das wenn du nach dem 1. zum KVA wegen ummelden rennst nur genau dieser Tag für das KVA relevant ist und nix anderes.Wer weiss. Die ganzen Nummernschildermacher bei den KVämtern werden jedenfalls total abkotzen abn ersten

  • ich find das auch doof. genau wie die neuen alten schilder. unnötig verkompliziert. ich mag ordnung.


    ohne ironie, ich find das gut, mit den eindeutig zuzuordnenden kennzeichen.



    wenn ich aus nem alten kennzeichen-gebiet käme und das wieder haben könnte, würde ich wohlmöglich anders schreiben...