Wegen Fehlkauf: 2,8er Ansaugbrücke


  • was ich gekauft habe, ist mein Eigentum.


    was ich mit meinem Eigentum mache ist meine Angelegenheit.


    Das ist sowohl rechtlich als vor allem auch moralisch mehr als bedenklich um nicht zu sagen falsch. Du hast nicht die erhaltene 2.8er-Brücke gekauft, sondern eine 2.6er Brücke. Den Irrtum beim Versand hast du durch die verlinkten Äußerungen angezeigt und er wurde vom Verkäufer bestätigt. Du scheinst den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht zu kennen; du hast die 2.8er Brücke zwar in Besitz, bist aber nicht der Eigentümer. Alles andere laß dir von einem Anwalt erklären, es gibt da gute Online-Hotlines.


    Da zu diesem Vorgang aber hier alles geklärt ist, ist jetzt zu hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Streetracer ()