Keine Kurzzeitkennzeichen mehr?

  • Darf man hier fluchen? Ja?


    Verfickte Drecksarschloecher!!! Alle in nen Sack rein und draufschlagen, da triffts keinen falschen!!!




    Whoooooosaaaaaa.... Jetzt gehts mir besser.

  • onkelB,
    kleiner irrtum, es IST reglementiert.... um mirn seil abzuschleppen muss das fahrzeug zugelassen sein (und wer hätts gedacht) verkehrssicher. man darf nur bis zur nächsten werkstatt und der hinten lenkende muss keinen führerschein haben, dafür der vordere n lkw schein...
    aber denke dass wurde hier bestimt auch schon ma diskutiert oder?

  • ..das gute alte abschleppseil, wäre eine lösung, das ist noch nicht weiter reglementiert :michi:

    irrtum mein bester


    Deutschland
    In Deutschland ist die Abschleppung in § 15a StVO normiert. Abschleppen ist generell nur erlaubt, wenn ein Nothilfegedanke zugrunde liegt, also das liegengebliebene Fahrzeug z. B. im Verkehrsraum eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Liegt der Nothilfegedanke nicht zugrunde, handelt es sich um „Schleppen“.


    lese er die "nicht weiter reglementierte sache"


    S_M:nick:

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Das heißt ich hätte meinen Granni MK1 nicht an den Escort und durchs ganze Dorf schleppen dürfen? TÜV war da glaub 89 abgelaufen und der Granada nicht ganz verkehrssicher. Scheibenwischer warn keine mehr dran :dc:

  • lach, mafiosi, aufm dorf gelten andere gesetze.....;-)

  • WO ist der (auch hier) immer wieder beschriene 07-er-MISSBRAUCH !?
    bitte BELEGBARE fakten; verfahrensnummern, einziehungen, urteile usw.
    ansonsten ist das alles stammtisch/forumgelaber !


    :spitze: Genau Jürgen :!: Alles andere führt nur wieder zu Gesprächen 07er abzuschaffen :!:

  • darf mann auch nur bei frisch abgekacktem fahrzeug, nicht wenn das schon vor´ner woche den geist aufgegeben hat.


    einzige ausnahme (falls es die noch gibt): schrott im schlepp, dann darf mann mit ein paar auflagen sein altfahrzeug mit stange zum schrottplatz zerren

  • darf mann auch nur bei frisch abgekacktem fahrzeug, nicht wenn das schon vor´ner woche den geist aufgegeben hat.


    einzige ausnahme (falls es die noch gibt): schrott im schlepp, dann darf mann mit ein paar auflagen sein altfahrzeug mit stange zum schrottplatz zerren

    --Schleppen nur mit behördlicher Genehmigung!!!!! Musste extra son Antrag ausfüllen, die spinnen komplett!!!

  • --Schleppen nur mit behördlicher Genehmigung!!!!! Musste extra son Antrag ausfüllen, die spinnen komplett!!!

    richtig (wenngleich bescheuert).
    abschleppen im akuten pannenfall ist ok (natürlich nicht sonstwohin). alles andere erfordert ´n richtigen LKW-lappen sowie eine schleppgenehmigung, hipphipphurra :mo:

  • Was les ich heute auf ner anderen Plattform?



    "Der Reichstag hat eine begehbare Glaskuppel. Dies soll den Politiker daran erinnern, dass die Gesetzgebung transparent sein soll und dass das Volk immer ueber ihm steht."



    :dc:

  • Bei der Abschleppseildiskussion müsst Ihr zwischen Schleppen und Abschleppen unterscheiden !
    Nicht immer braucht man zwangsläufig einen LKW-Führerschein ...