Darf ich meine Garage auflassen?

  • also ich würde an deiner stelle erstmal deine versicherung befragen, wie eine haftung bei der situation des offenen garagentores ist. die wissen dort am besten bescheid.
    du könntest auch bei der gemeinde oder stadtverwaltung nachfragen, die erzählen dir dann gerne, was du machen darfst und was nicht.


    ich habe vor 15 jahren, zum schutz meiner maschendrahtzäune, stacheldraht auf meinen grundstück an den zäunen gemacht, der ca 15 cm in mein grundstück, von den pfählen abstand.
    weil ich obstbäume auf dem grundstück stehen hatte, kletterten viele blagen über den zaun, so das er einigemale so kaputt war, das ich neuen dazwischen flicken wollte.
    die kosten erstattete mir niemand.


    um auf dem punkt zu kommen. die gemeindeverwaltung schrieb mich an, das ich sofort den stacheldraht entfernen sollte, sonst würde die das machen, auf meine kosten.
    der bürgermeister sagte zu mir, ich solle dort, auf meine kosten eine pforte einbauen, damit der zaun dann auch heile bleiben würde.




    jetzt zu deiner offenen garage, passiert dort was, wirst du dafür haften müssen. alle kindern können nicht lesen, erst recht die kleinen im kindergarten.





    ein gartenteich, im hinteren teil des grundstückes, mußt du auch einzäunen, damit dort nichts passieren kann, das weiss ich aus eigener erfahrung meiner kindheit.

  • Hast du Strom in der Garage?
    Hab noch zwei gebrauchteTorantriebe liegen .
    Wär fast besser wie sich hier komplett durchzulesen.


    Jedenfalls ist nach meiner Auffassung immer eine Frage der Örtlichkeit.
    Steht die Garage auf einem eingefriedeten Grundstück gehts die anderen einen Scheißdreck an bzw. wer will schon kommen und kontrollieren, beweisen.
    Steht sie aber direkt an der Straße bzw in einem Hof der dem öffentlichen Verkehr gewidmed ist bist du klar verantwortlich .Soll heissen dein Grundstück ist weder durch eine Hecke noch Zaun abgesperrt .
    Ganz zu schweigen wenn die Kids die Reifen mal über die Straße kullern lassen und da was passiert, glaube nicht das deine Haftpflicht den Schaden bei grober Fahrlässigkeit übernimmt.
    Ganz zu schweigen ,das eine Garage laut Gemeinde nicht als Lager verwendet werden darf , da hat bei uns in der Gegend einer nen Strafzettel bekommen weil er was anderes drin Stehen hatte wie sein Auto.
    Als Krönung des Ganzen solltest du wegen der Sache in einen Rechtsstreit geraten wird deine Rechtsschutzversicherung die Übernahme
    ablehnen , da du ja eine illegale Handlung begangen hast :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von gonso12 ()