WoWa Tabbert fürn Kasten Bier

  • hier der link zum Fred


    alle Papiere vorhanden - steht seit Frederöffnung doof rum - bin zu faul/blöde/unwissend


    Moritz hat den beguckt und für Innen gut befunden - Unterboden muss was gemacht werden - was genau..... :gruebel:


    Vor 2 Jahren wurde er mir gebracht auf eigener Achse - was heute ist, weiss ich nicht.


    Dort, wo er steht muss er weg - habe schon böse Anrufe bekommen.....


    Ich weiss nicht, wohin damit und zum verschrotten ist er def. zu schaden.


    Abholung muss bis Ende Oktober passiert sein.


    Kasten Bier möchte ich dafür haben - aber "Tegernseer" muss es sein


    Ruft an oder schreibt 0172-927vierzwosächsnull

  • hm...der ist schon hübsch....


    aber dann müsste ich wohl auch mal langsam nen hänger-führerschein machen...


    hm...grübel...

  • Alfride sagt genau
    Grasi: Ne, brauchst du nicht.
    Zugelassenes Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger muss unter 3,5T liegen...
    Prost.

    Einmal editiert, zuletzt von Dulle ()

  • für den Preis.......
    hab den damals ersteigert für 600 oder 700 Euronen - nichts gemacht....
    Paarmal versucht, den hier zu verkaufen - wie so oft blablablabla ich komm mal blabla...


    Nu muss er weg -pure Verweiflung- und Durst

    2 Mal editiert, zuletzt von sinnlos ()

  • ist halt untenrum viel arbeit.
    der dünne vierkantrahmen auf dem die hütte fest ist, ist auf langen teilen weggerostet, um das schweißen zu können müßte mann meiner meinung nach die sperrholzhütte davon trennen, ich hatte zumindest keine idee wie ´s anders gehen soll, aber ist auch neuland für mich.
    von innen war er schön und echt in ordnung, wir hätten den gerne genommen.



    "Zugelassenes Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger muss unter 3,5T liegen..."
    das ist nicht die ganze wahrheit, zgg vom anhänger muß auch noch unter dem leergewicht des zugefahrzeuges liegen, oder so, kann mann problemlos in diesem internet nachlesen.
    inga darf jedenfalls ihr gespann auch ohne anhängerlappen fahren.

  • jau stimmt Mo, da war noch ne Einschränkung,
    ich weiss das auch nur vom Zuhören, der Karlos philosophiert da gern drüber

  • Der Klugscheisser merkt an, das man immer 3,5 t fahren darf und auch immer 750 Kilo Anhänger. Also 4250kg. Gesamtgesamt. Ob nun die Anhängelast unter der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen muss oder das zulässige Gesamtgewicht, da streiten sich bei mir die Geister.

  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96


    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit


    einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg



    Tüv Nord sacht so....