Wie lange ist ein KFZ-Brief nach Abmeldung gültig?

  • Ich hab mal etwas von 5 Jahren gehört. Der Knudsen ist seit August 2009 abgemeldet. Wer weis Bescheid?

  • Bei der Zulassungsstelle fragen, die handhaben das tatsächlich unterschiedlich.
    Bei uns ist keine Vollabnahme mehr nötig, selbst wenn die Karre schon 50 Jahre abgemeldet ist.
    Solange nur der originale Brief dabei ist.

  • Die Zulassungsstellen müssen 84 Monate = 7 Jahre Deine Daten vorhalten, egal, ob Du Deine Zulassungsbescheinigung verbummelst oder sicher aufhebst. So lange reicht eine HU, um die Karre wieder zuzulassen. Nach diesen 84 Monaten reicht eine HU nur dann, wenn Du einen alten Biref oder Schein oder halt ne Zulassungsbescheinigung hast. Erst jetzt müsstest Du, wenn Du keine Papiere mehr hast, eine Vollabnahme machen lassen.

  • Hab ich das richtig verstanden?...Zulassung innerhalb 7 Jahre ohne Vorlage Zulassungsbescheinigung? Das halte ich für ein Gerücht. Never!


    Aber die Ursprungsfrage war anders.


    Fahrzeugpapiere vorhanden (Teil 1 und 2!!!) = Zulassung möglich, wann auch immer (natürlich nur mit HU)

  • Hab das nur mal komplettiert. Die gerüchteweisen 5 Jahre sind halt keine 5, sondern 7 Jahre, und sie benennen auch nicht die Dauer der Gültigkeit der Papiere, sondern die Dauer der Speicherung der Daten, falls eben keine Papiere mehr vorhanden sein sollten. Innerhalb dieser Zeit kannst Du bei VErlust Deiner Papiere ein Datenblatt mit genau Deinen Zulassungsdaten bei der Zulassungsstelle bekommen und eben mit diesem kann dann eine HU gemacht werden, mit der dann wiederum die Karre wieder zugelassen werden kann. Glaub es oder lass' es :uglyzwinker:

  • Nur: Wenn die Papiere weg sind, mach ich doch sowieso ne EV... oder? Wozu brauch ich ein Datenblatt?

  • Was ist eine EV?


    Wenn die Papiere weg sind und Du keine Datenbestätigung von der Zulassungsstelle bekommst, brauchst Du eine §21 / Vollabnahme.

  • EV = Eidesstattliche Versicherung


    Der Wagen wurde 2009 abgemeldet.


    Ich kann in D ein Fzg. nur mit Schein und Brief (Zul.-besch. Teil 1 und 2) zulassen. Nicht mit Datenblatt.


    Szenario:


    Ich verkaufe meinen XYZ-Wagen an Herr Knudelhuber. Er bekommt alle Fahrzeugpapiere von mir (Brief und Schein).


    2 Tage später melde ich das Auto mit "Datenblatt(?)" wieder an.


    Was macht Herr Knudelhuber 3 Tage später, wenn er das Auto auch anmelden will?

  • Was weiß ich. Zulassungsbescheinigung I + II sind aber eh kein Eigentumsnachweis mehr. Tut also nichts zur Sache.

  • >>Nach diesen 84 Monaten reicht eine HU nur dann, wenn Du einen alten Biref oder Schein oder halt ne Zulassungsbescheinigung hast.


    Also wenn ich das richtig verstehe kann ich - wenn ich über die vollständigen Papiere verfüge - einen über 7 Jahre abgemeldeten Autokarton über eine normale HU schieben und bei Bestehen bekomme ich den dann wieder zugelassen??? Ich dachte bislang immer man bräuchte nach 7 Jahren Abmeldung immer eine Vollabnahme!!??


    Gruß Rainer

    Einmal editiert, zuletzt von randsi770 ()

  • Nach 7 Jahren brauchst du eine Vollabnahme wenn die Papiere weg sind. So lang werden beim KBA die Daten eines abgemeldeten Autos gespeichert. Innerhalb dieser Zeit wird...wenn du den Brief nicht mehr hast...ein neuer Brief auf Basis der gespeicherten Daten erstellt. Danach ist ohne Brief eine Vollabnahme nötig > Baurat.