Saisonkennzeichen vs. Kurzzeit

  • Wie ist das nochmal aus rechtlicher Sicht?


    Darf ein Auto mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden oder kann dies Ärger geben?

  • Hier mal der Text des "Merkblatt Kurzzeitkennzeichen"


    ------------------------------------------------------------------------
    Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO


    Sehr geehrter Fahrzeughalter,
    bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:


    Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
    Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
    Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
    Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
    Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
    Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
    Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:


    Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)


    Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder


    Pass mit Meldebestätigung


    Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
    Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.


    Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese können im Haus sofort erworben werden.


    ------------------------------------------------------------------------


    Der kommt hierher


    Danach ist es erlaubt, denn ein Auto mit Saisonkennzeichen ist ausserhalb seiner Saison natürlich nicht angemeldet, das ist ja Sinn der Sache.


    Des Weiteren können Kurzzeitkennzeichen nicht "nur" 70, sondern auch locker über 100 Euro kosten, je nach Versicherung, meistens aber nur dann, wenn danach keine reguläre Anmeldung erfolgt, dann sind sie meist inklu.

  • Zitat

    Original von Nick
    Ja natürlich. Aber nen Kurzzeit kostet ja auch mal eben ca. 70 Euro für 5 Tage.



    Nicht, wenn Du das vorher mit Deiner Versicherung abklärst.


    Ich bin außerhalb der Saison mit m Kurzzeitkennzeichen ivon M nach KR zum Motoroptimieren gefahren und die Versicherung hat die 5 Tage anteilmäßig auf meine Saisonversichrung angerechnet.


    Hat insgesamt so an die 30 EUR gekostet.



    [SIZE=3]EDIT: 30 EUR für Versicherung, Kennzeichen, Gebühren...also für alles zusammen[/SIZE]

  • Ich kenne das von der HUK genau so. (Scheiß auf Schleichwerbung)


    als Versicherungskunde habe ich dort auch nur 30 Euro bezahlt. Auch bei ruhender Versicherung (vorübergehend abgemeldet); auch wenn es nicht das selbe Fahrzeug ist. (Ruhend: Ente; Kurzzeit: Taunus)

  • Bin auch bei der HUK, die wollten damals 50 Euro Versicherung + Schilder und Gebühren. Waren ca. 70 dann. In Freising ist wohl alles etwas anders, vom Tüv bis zur Versicherung. Muß hier mal wegziehen, Dreckskaff.

  • Zitat

    Original von Dani
    Hat insgesamt so an die 30 EUR gekostet.
    [SIZE=3]EDIT: 30 EUR für Versicherung, Kennzeichen, Gebühren...also für alles zusammen[/SIZE]


    Das ist echt günstig - die Preisfrage hat mich 2004 daran gehindert, mit eigenem Auto nach Bielefeld zu kommen. Ich stand auf dem letzten Drücker bei meiner Versicherung (bzw. seitdem bei meiner ehemaligen ;) ) und die meinten:


    "Kurzzeitkennzeichen? Kein Thema, aber sie wissen ja sicher, dass die seit dem 01.06. nicht mehr 50, sondern 150 Euro kosten, wenn das Fahrzeug anschließend nicht dauerhaft bei uns angemeldet wird..."


    "Aha. Tschüss." meinte ich dann X(

  • Für mich wars mitter LVM umsonst :-) (auch mal Schleichwerbung machen, weil ich echt zufrieden bin mit denen). Aber normalerweise wollen die 50-70 Euro haben.

  • Mit der Kombi Saison/Kurze hab ich keine Erfahrung. Wenn ich Kurze für meine Kisten geholt hab, wollte die Versicherung auch immer rund 70 Euronen. Die hab ich aber bei Anmeldung des Autos immer auf den Beitrag erstattet bekommen.

  • Also wenn ich mir nur mal für's Wochenende Schilder holen will nehm ich ne Versicherung beim Schildermacher. alles in allem, also incl. SVA und Alubleche knappe 100 €.


    Die Versicherung für die Zum-TÜV-fahr-Schlider für den BMW verrechnet die LVM mit der Versicherung für die folgende Zulassung. Aber was und ob überhaupt das extra kostet, weiss ich jetzt auch nich...


    Ein Auto mit Saisonzulassung gilt ausserhalb als abgemeldet, dementsprechend kriegst du auch ganz normal die 5-Tages-Schilder. Wie sollte man auch sonst das Auto mal bewegen/überführen/probefahren?