Angst vorm Kauf

  • Hallo Taunusgemeinde,


    ich wollt mir auch nen knudsen zu legen. hät jetzt auch endlich einen gefunden der preislich ok ist. Nur gibts keinen Brief mehr.


    jetzt hab ich halt schiss das mir da einer in die suppe spuckt. Wenn ich denn jetzt mit kaufvertrag kaufe und dann reinschreibe das dem Verkäufer kein Brief mehr vorliegt. kann mir dann unter irgendwelchen umständen irgend einer irgendwas?


    danke danke


    gruss
    suchende

  • eigentlich nicht. der verkäufer sollte im kaufvertrag festhalten, daß er alle besitzrechte an dem wagen hat und keine rechte dritter darauf lasten. weiterhin sollte deutlich hervorgehoben sein, daß der brief verloren ist und somit beim kauf nicht übergeben wurde. mit diesem besitznachweis wendest du dich an das strassenverkehrsamt. die werden dir erklären, wie man eine kba-anfrage macht etc..

  • Hi! Wenn du sichergehen willst wäre eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg oder von der Polizei hilfreich. Wenn du die hast kann dir glaube ich keiner mehr was. Frag mal bei deinem Straßenverkehrsamt nach.
    Gruß Pascal

  • Eigentlich nicht.
    Wenn der Verkäufer das in dieser Form schriftlich bestätigt, das er derjenige ist, der für das Fortkommen des Briefes verantwortlich ist. Aber er sollte genauso im Vertrag angeben, das er der rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs ist und kein Recht dritter auf dem Wagen lasten.
    Zulassungsmäßig wird dann glaub ich eine Vollabnahme nötig, daher sollte das Auto in einem guten Zustand sein. Anhand der Fahrgestellnummer kann der TÜV via Datenblatt dann einen neuen KFZ-Brief erstellen.

  • und wenn ich keinen neuen schein will sondern das dingen nur schlachte? oder als ersatzteilspender benutze?

  • Dann ist nur wichtig, das Du im Kaufvertrag die Angaben wie oben bereits erwähnt reinschreibst und er das Ding unterzeichnet.