Fahrzeugbrief

  • halli hallo


    ich habe natrlich erst die suchfunktion genuzt und auch was ber das thema gelesen nur leider ist der fall etwas anders.


    ich habe meinen taunus ohne brief gekauft.nun gibt es mglichkeiten,ihn ohne probleme wieder zu besorgen,wenn der brief weg ist?
    in meinem fall ist es anders.habe ihn bei ebay gekauft und es stand auch drinne,das der vorgnger den brief verschlampt hat.als ich da angerufen habe (nicht beim verkufer sondern beim vorbesitzer) wegen einer unbedenklichkeitsbescheinigung machte er mich bld an.er habe den brief noch doch das auto gnstiger verkauft,weil er den brief nicht suchen wollte.er wrde ihn mir aber fr 50 euro verkaufen.jetzt zuckt sich da nix und die knnen mich mal kreuzweisse.sollen sie das ding doch behalten....


    doch mich wies ein freund drauf hin,das immer dem das auto gehrt,der den brief hat.
    und nun?was ist wenn ich sage,das ich den brief verloren habe und nen neuen beatrage und pltzlich taucht der depp mit seinem brief auf?da bin ich doch mode.hab als kaufvertrag nur den ebay scheiss.habe jetzt nen tip bekommen,einfach mir nen brief zu besorgen und bateriesure auf die fahrgestellnummer zu machen,neues typenschild drauf und mir alles neu einschlagen zulassen.oder kann der depp mit dem brief nach ner weile nix mehr anfangen?ich hab keine lust das auto flott zu machen und dann kommt einer und sagt....stop....der ist meine.den fall gab es nmlich schonmal mit ner alten s klasse.da waren ganz fix 40 000 euro weg und er konnt nix machen.


    kann mir jemand helfen?wenn das mit dem brief machbar wre,brucht ich einen vom taunus 3,V6 und wenn es geht sehr alt.real ist meiner BJ 80


    vielen dank fr euro hilfe.am ende mach ich mir zu viele sorgen :(

  • Zitat

    Original von John
    ...er wrde ihn mir aber fr 50 euro verkaufen.jetzt zuckt sich da nix und die knnen mich mal kreuzweisse.sollen sie das ding doch behalten.....

    wenn du die 50 bezahlen wollen wrdest und den Brief doch so dringend brauchst, dann nerv da doch lieber noch ein bisschen weiter. Vielleicht hats irgendwelche besonderen Grnde, warum sich da gegenwrtig nix zuckt

  • Also das mit der neuen Fahrgestellnummer wrde ich ganz schnell vergessen. Zum einen ist die in den Innenkotflgel eingeschlagen und zum anderen beim IIIer glaub ich noch rechts neben dem Beifahrersitz im Furaum. Auch wenn du das ndern solltest ist das "alte" Auto immer noch bis zu Dir zurckzuverfolgen und du kommst in Erklrungsnte. Lass das lieber. Lass dir vom Vorbesitzer (der aus Ebay) ne Kopie von SEINEM damaligen Kaufvertrag machen. Dann hast du noch deinen Ebay-krams und kannst somit beweisen, dass du den Wagen nicht gestohlen hast. Des weiteren sollte dir der Ebayverkufer schriftlich geben, dass er den Wagen ohne Brief gekauft hat und vom Vorbesitzer gesagt bekommen hat, dass der den Brief nicht mehr besitze. Noch besser wre, wenn dies in dem ersten Kaufvertrag schriftlich festgehalten wurde. So, dann wrde ich so mit dem ganzen Krams mal beim Straenverkehrsamt aufschlagen und mich edrkundigen. Am besten nen Termin beim Leiter der Behrde machen, damit er was dazu sagen kann. Ich wei nicht, nach welcher Zeit ein Brief verfllt und wann er berhaupt verfllt. Auf jedem Fall wrde ich dem Leiter der Behrde das alles so schildern. Vielleicht lsst er sich dazu ermutigen sogar bei dem BEsitzer anzurufen und sich besttigen zu lassen, dass der Wagen regulr verkauft wurde. Dann hast du einen Zeugen in hchster Stelle. Vielleicht kann er dir das sogar schriftlich geben...


    Auf jeden Fall wrde ich mich rundum absichern. Die 50,- Euro wrde ich dem Vorvorbesitzer jedenfalls nicht in seinen Arsch schieben. Ich wrd mich auch nicht verarschen lassen wollen.


    Wenn du ne Rechtsschutz haben solltest, setz dich mal mit deinem Anwalt zusammen oder mit einem Anwalt der sich mit solchen Fllen auskennt. Es geht zwar im Endeffekt nur um eine kleine Summe, aber wie du schon sagtest, der Wagen gehrt dem, der den Brief besitzt.


    Hast du dich mit dem Vorbesitzer (der ebayverkufer) mal in Verbindung gesetzt? BEzglich dieser Problematik?


    Vielleicht wei noch jemand anderes was zu diesem Thema. Vorsicht ist jedenfalls angeraten!


    Cu Se

  • Ich wrde mal zu nem Anwalt gehen. Das E-Bay Zeugs gilt vor dem Deutschen Recht als vollwertiger Kaufvertrag. Der Anwalt kann dir bestimmt mehr darber sagen (Es sei denn wir haben einen Anwalt hier im Forum!?)...

  • dann werde ich das mal tun....muss eh zum anwalt wegen nem unfall.da frag ich glei mal.ist ne gute idee.


    ich htte auch die 50 euro bezahlt,nur um allen rger aus dem weg zu gehen aber ich hab 5 mal angerufen und immer wieder kommen die mir bld.ich lass das mal.will aber trotzdem sicher gehen.


    hatte auch schon den gedanken,mir ne rohkarosse mit brief zu angelen aber erstens gibts in sachsrn krinrn taunus 3 und zweitens ist meine karosse so schn rostfrei :O

  • Zitat:
    Das E-Bay Zeugs gilt vor dem Deutschen Recht als vollwertiger Kaufvertrag


    Stimmt und jetzt kommt das aber.
    Man kann nur eine Sache erwerben die dem Vorbesitzer auch gehrte.
    Stellt sich im Nachhinein heraus das eine Sache gestohlen war oder der Verkufer gar nicht befugt gewesen wre die Sache zu veruern, ist man leider als Kufer in den A... gekniffen.
    Da kennt das Brgerliche Gestzbuch leider (oder zum Glck) keine Gnade.
    Dann heit es erstmal entschdigungslos die Sache herausrcken.


    Also die Situation finde ich ziemlich kurios.
    a).Schlachte die Karre und la ihm seinen Brief.
    b).Drohe dem Briefhalter einfach juristische oder verwaltungsrechtliche Schritte an,bluff einfach mal ein bischen, rede irgendwelches hochgestochene Zeugs vom xyz BGB oder sowas vieleicht bekommt er ja kalte Fe.


    Der Brief verliert seine Gltigkeit 18 Monate nach der Abmeldung allerdings nur Zulassungsrechtlich, als Nachweis der Eigentumsverhltnisse natrlich unbegrenzt, der Datensatz ber den Brief ist aber noch jahrelang beim KBA gespeichert.



    Gru Thorsten

  • So hart es klingt hat Thorsten wohl Recht und ein heisses eisen is es so und so.


    Aber ich glaube nicht das John die mglichkeit a) in betracht ziehen will. ich glaube aber auch nicht das du rechtlich gegen den Fahrzeugbrief besitzer vorgehen kannst. ich meine sind natrlich nur vermutungen.


    also am besten nochmal mit ebayverkufer sprechen. ich denke da so wie se, mal schaun was in dem seinen vertrag drinne stand. und wies dann rechtlich aussieht weiss ich auch ned.


    aber schlachten....autsch, das wrd ich ned.



    edit: hab grad meinen tollen beitrag nochmal gelesen und da is mir aufgefallen das mein senf alles in allem sehr hilfreich war (ironie lsst grssen)

  • Hast du nen Link zu der E-Bay Auktion?
    Vielleicht lsst sich da ein Strick binden...


    Edit:


    Wenn in der E-Bay Auktion steht, das der Brief verloren gegangen sei und beispielsweise die Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Problem wre, der Brief allerdings doch vorhanden ist, so ist das in meinen Augen Betrug. Das kann man Ausnutzen und der Kaufvertrag (E-Bay) als nichtig erklren (lassen). So erhlst du zumindest dein Geld zurck (Es drfte dir sogar das Zustehen, das zu in der Zeit an Barem fr Ersatzteile reingesteckt hast).
    Aber wie gesagt, der Anwalt wei mehr...

  • Ich mchte da noch eine kleinen Zusatz zu dem, was Thorsten geschrieben hat hinzufgen. Es gibt da eine Ausnahmeregelung: Wenn man einen gegenstand zu einem Gutglubigen Preis erworben hat (oder so hnlich), dann kann es einem nicht mehr genommen werden. So ist es einem M3-Fahrer ergangen, der seinen M3 an ein Jaguar- Autohaus verkauft hat und einen Scheck bekommen hat. Dieser war allerdings nicht gedeckt. folglich gabs keine Kohle. Im Nachhinein hat sich rausgestellt, dass das Autohaus lediglich Bros vermietet hat im Autohaus, an freie Hndler oder so. Jedenfalls hat man den Kerl erwischt, aber der Wagen war bereits zu einem Handelsblichen Preis weiterverkauft worden. Der neuen Besitzer war ein ganz normaler Mensch ohne irgendwelche Hehlereien und so. Deshalb konnte man ihm das Auto nicht wieder wegnehmen. Die Kohle war natrlich verschwunden.


    Stand vor einiger Zeit in irgendeiner Autozeitung...


    Aber interessant wre, was Inseldeichkind dazu zu sagen hat - meines Wissens ist er Jurist oder etwas in der Art...


    Cu Se

  • der ebayverkufer ist auch hier im forum und ich mchte jetzt mal keine namen nennen.


    in der auktio stand folgendes...hier mal paar auszge:


    fahrgestellnummer.......bla bla


    dann paar daten....


    leider hat der vorbesitzer,die nase,den brief verschlammt,da dieser fehlt,weichen die erstzulassungsdaten von oben etwas ab.....
    ....gegen kosten bernheme ich die neuzulassung.tv u.s.w. aber leute,bitte-wer schonmal was an alten karren gemacht hat wird wissen,das immer was kommt)also kein festpreis fr tv und so....bla bla bla...



    das heisst,fahrgestellnummer steh in der auktion drinne und wie gesagt auch,das der brief weg ist.ist er halt nun nicht und ich wollt halt so ne bescheinigung vom vorbesitzer.weil ich die ja brauche.wenn ich sagen wrde,das ich den verschlampt habe,pissen sie mich an,wenn er wieder auftaucht beim vorbesitzer.weil ich ja nen eit drauf leiste,das ich ihn verschmissen habe.sonst wre mir der scheiss ja auch egal.


    jeder,auch bei meinen freunden,sag mir was anderes.der eine,das er seinen oldtimer angemeldet hat (auf 07) und die nichtmal nen brief haben wollten.nur nen zettel mit den teschnichen daten.oh man....ich will ihn nicht schlachten.hab mir auch schon berlegt anzurufen und zu sagen:


    brief her oder ich schlachte ihn,stell altl rein und alte baterien und ab damit in den wald.da gehts ja gegen den besitzer aber das ist auch net so einfach und das will ich auch net wiklich.scheisse....

  • wenn sogar die Fahrgestellnummer im Kaufvertrag von EBay steht, dann kann dir ein Anwalt den Brief einklagen. Sonst ist es Betrug. Und das geht nicht gegen den E-Bay-Verkufer, denn der wurde ja offensichtlich auch schon verar****, sondern gegen den Vorbesitzer, der Euch falsche Tatsachen vorgegaugelt hat. Das Recht ist auf deiner Seite, also schwing dich zum Anwalt...

  • also ich denke auch, dass der richtige weg ber den anwalt geht. wolltest du ja eh hin... der kann wenigstens was wirklich zuverlssiges sagen...


    Cu Se

  • @ ben


    der briefbesitzer sagte mir aber,das der kufer den brief vom verkufer nicht haben wollte und den wagen darum billiger verkauft hat.er wollt ihn ja eigentlich schlachten.doch sind wir mal erhlich....wenn ich die chance habe,nen brief zum auto zu bekommen,wrde sie jeder wahr nehmen.also glaub ich dem verkufer nicht wirklich.
    du hast aber recht,ich werde den weg mal zum anwalt nehmen und ihn fragen.dann sehe ich weiter.das htte ich schon lngst machen solln... :O

  • Hallo, wir haben doch einen anwalt hier oder? erinert ich euch an die sache mit der schwalbe in berlin? der hate jede menge geschrieben ich glaube das war einer aus der rostoker ecke oder meckpomm.

  • ich denke der muss dir den brief auch umsonst geben. heist wenn er das fahrzeug so richtig mit kaufvertrag an den ebayverkufer verkauft hat und das auch im vertrag steht ohne kfz brief. da der brief zum auto gehrt und der brief nicht mal persnliches eigentum ist sondern nur durch die behrden zur verfgung gestellt wird. ODER SO HNLICH . daher behlt zb. die zulassungsbehrde (in berlin zb.) den brief ein wenn ein neuer ausgestellt wird. obwohl der auch schon 60DM gekostet hat. selbst gehabt beim motorrad.
    muss aber sonst eben ein ganz normaler kauf zwischen dem vor dir und dir gewesen sein. mal schauen was der anwalt sagt bin gespannt. wie ein regenschirm.

  • ich werde am montag mal zum anwalt gehen und ihn fragen.dann geb ich euch bescheid,was der meint.je nach dem werde ich dann alles in gang setzen.zur not muss ich halt wirklich ne neue karosse holen..... :(

  • kann eigendlich auch egal sein solange immer mit ordentlichen kaufvertrag verkauft wurde und drin stand ohne brief. dann ne kba anfrage gemacht und neu beantragt. auch selbst gemacht beim motorrad . gruss alex