Problem mit Warnblinker-Nachrüstung

  • Hi zusammen,


    Da mein Karren mittlerweile seit September 2007 keinen TÜV mehr hat, hab ich so langsam angefangen ihn doch mal fertig zu machen.
    Nachdem die Schweissarbeiten abgeschlossen sind, wollte ich nun eine Warnblinkanlage einbauen.
    Da der Taunus von '66 ist, hatte er werksmässig keinen Warnblinker. Die letzten 2mal hat der TÜV garnicht gemerkt, daß keine einbaut war :D :D :D
    Aber da er nun schon so lange TÜV fällig ist, gehe ich mal davon aus, daß die sehr genau schauen werden.
    Habe bei eBay einen neuen originalen Nachrüstungs-Kit gekauft (von März `68, eigentlich fast zu schade zum einbauen)...


    Nun folgendes Problem:
    Die Warnblinkanlage funktioniert...


    aber nur wenn man gleichzeitig den linken oder rechten Blinker anmacht, sonst geht nix
    die Kontrollleuchte der WBA geht auch nicht



    Bei der WBA handelt es sich um einen Schalter mit Relais und folgenden Klemmen:


    Klemme L wird mit den linken Blinkleuchten verbunden
    Klemme R wird mit den rechten Blinkleuchten verbunden
    Klemme 30 wird mit Dauerstrom verbunden
    Klemme 49a wird mit dem Blinkgeber verbunden
    Klemme 31 wird mit Masse verbunden
    Klemme 49s wird am Blinkhebel mit Klemme 54 verbunden
    Klemme 54f wird beim Einkreis-Blinksystem nicht gebraucht


    Ich denke das Problem ist, daß ich nicht genau weiß wo die 49s angeschlossen werden muß. Ich habe am Blinkhebel keinen Anschluß mit der Bezeichnung 54.


    Ich habe dort 9 Anschlüsse:


    L-----(vermutlich linker Kreislauf)
    R-----(vermutlich rechter Kreislauf)
    PL-----(Parkleuchte links ???)
    PR-----(Parkleuchte rechts ???)
    49a-----(geht zum Blinkgeber)
    P
    SH-----(Signalhorn ?????)
    -S
    und einen Anschluß ohne Bezeichnung



    Also wer kann mir sagen wo das Kabel dran muß ?



    Ich hoffe, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt... bin zugegeben nicht mehr ganz nüchtern :D :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von Don Perro ()

  • Na toll, keiner ne Idee ???



    Kann es sein daß 54 ein Anschluß ist, wo bei eingeschalteter Zündung 12V (oder in meinem Fall 6V) drauf ist ???

  • Muß man denn in Fahrzeugen wo Werksseitig kein Warnblinker drin war einen haben?
    Ich weiß das nur von z.b. Gurten. Vor einem bestimmten Baujahr braucht man doch für den Tüv auch keine.
    Natürlich nur wenn es das Auto mit Gurten Original nicht gab.

  • ja Warnblinkanlage ist muß

    so ist es...


    Gurte hab ich keine drin, da waren zwar mal welche eingebaut (so ein doofes selbstgebasteltes Gezumpel), aber da die Gurte nicht vernünftig funktioniert haben und der TÜV gemeckert hat, hab ich die einfach ausgebaut und dann war gut...


    Der TÜV-Prüfer meinte halt, da der Wagen von '66 ist braucht er keine Gurte, aber wenn welche eingebaut sind, müssen die auch funktionieren...


    Bin mir nicht ganz sicher, ob man bis Baujahr '67 oder bis Baujahr '69 keine Gurte braucht... eins von beiden auf jeden Fall

  • Habe hier einen Anschlußplan von Hella liegen.Dort steht :
    L-Blinker links verbinden
    R-Blinker rechts verbinden
    30-an Dauerplus
    Dann die Leitung (49a) die zum Orginalen Blinkerrelais geht durchtrennen!Die Beiden Enden dann mit dem Nachrüstrelais verbinden.
    15-an das Ende was vorher in das orginale Relais rein ging .
    49a-an das orginale Blinkrelais 49a
    Bei Hella gibt es kein 49s! Hast du denn die Bezeichnung 15 (geschaltetes Plus) auf deinem neuen Relais?Vieleicht ist das ja 49s.
    Hast du ein Kabel durchgetrennt wie es bei Hella steht?
    Gruß Thorsten

  • Hi Thorsten,
    vielen Dank, ich denke du hast mir sehr geholfen.
    Das Problem ist, daß es ziemlich schwierig ist die mitgelieferte Zeichnung komplett richtig zu interpretieren.
    Aber ich werde morgen mal deine Variante ausprobieren...


    Danke auch an StanleyMotors


    :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

  • Ich hab keine Warnblinkanlage. Der TÜV Mann hat darin kein Problem gesehen.



    Ausserdem bleibt ein zuverlässiges Auto nicht liegen.



    Diss Deal

  • Focht fährt immer! :spitze:


    Aber weil wir in Deutschland sind: ;(


    Zitat

    StVZO § 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage.


    (4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben.


    Zitat

    StVZO § 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors


    (3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.


    StVZO