ASU 30 Jahre

  • hi leute,


    soviel ich weiss braucht mann doch ab 30 jahren keine asu mehr machen. wie geh ich da jetzt vor. meine asu luft diesen Monat ab. Mein Taunus wird am 24.07. 30 jahre alt. muss ich jetzt noch asu machen ? kann ich mir im august einfach das asu bickerl runter machen?


    was is zu tun


    2. will ich dann das h kennzeichen machen. seh auch im bestehen kein problem. meine frage ist nur: ich bekomm doch ein anderes Kennzeichen (logisch) brauch ich da ne andere Deckungskarte und muss dann zur zulassungsstelle oder bekomm ich vom tv nur nen Bescheid wo ich mir dann an der zulassungstelle ein anderes kennzeichen holen kann. oder was passiert nach bestandener prfung? und wie hoch sind ca. die kosten fr die Prfung?


    danke danke.


    ps: hat wer nen ganz ganz gnstigen auspuff frn 1,6 knudsn 4 trer. meiner is am endtopf weggerostet.


    gruss
    markus

  • also,
    AU brauchst du keine mehr machen mit H Kennzeichen.


    Beim Tv bekommst Du ein Gutachten 21, mit dem rennst du zur Zulassungsstelle, dann bekommst du nen Zettel um neue Kennzeichen machen zu lassen, die lsst Du dann anfertigen, gehst zurck zur Zulassungsstelle und bekommst dann dort deine Plakette fr die HU.


    So ist das in Mnchen, keine Ahnung ob das anderswo auch so ist.

  • Neue Doppelkarte mu meines Wissens sein. Sollte ja auch in Deinem Interesse sein wenn Du dann einen gnstigen Oldtimertarif bezahlst.

  • Also, wegen Deinem H kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen. Nur wegen der AU wrd ich mir keinen Kopp machen-notfalls gehts die 3 Wochen auch mal Ohne. ;) Und dann brauchst Dus ja eh nicht mehr.


    PS: Auspuff-Endtopf knnt ich vielleicht noch liegen haben-mu ich morgen mal nachsehen.

  • Hallo,


    bei PKW gilt, da bei EZ vor dem 01.07.1969 keine AU bzw. ASU bentigt wird.


    Sollte sich das fr spter zugelassene PKW mit dem Gutachten fr das "H" ndern, wrde es mich doch sehr berraschen, zumal ich mehrere kenne, die mit '72er Granadas durch die Gegend fahren und die Plakette eindeutig haben !


    Denis

  • Hi,
    ich kann dem nur zustimmen....wenn das Auto vor 1.7.69 zugelassen ist braucht es keine ASU....falls die EZ danach erfolgte wirst Du die ASU weiterhin machen mssen, egal wie alt das Fahrzeug jemals sein wird, vorausgesetzt das Gesetz ndert sich nicht.


    Greetz


    Volker

  • Auerdm sollte eine ASU ja auch nicht das groe Problem sein. Und wenn der Motor eingestellt werden mu dann lass ihn eben einstellen. Kann dem Verbrauch nur zu Gute kommen.

  • .....hab mich geirrt


    ....wenn das Auto vor 1.7.69 zugelassen ist braucht es keine ASU

  • AU war fr H definitiv ntig, BJ72....hatte erst auch gedacht dass es ohne geht, aber der tv hat gemeint ich kann es bei der zulassungsstelle versuchen wrde aber nochmal kommen mssen *witzig*
    :P


    (bei mir hat er ca 20mins am vergaser das gemisch reguliert, bis die werte gepasst haben 8) sehr nett)

  • hmmmm-peinlich.... Ja sicher ist der Stichtag der 1.7.69 Irgendwie verdrnge ich es immer, da ja inzwischen schon ein 74er Baujahr H-fhig ist (vielleicht, weil ich als 68er auch schon eins haben mte???? )


    Also Dirni-der Gang zur ASU wird Dir nicht erspart bleiben.
    Und mein Angebot mit dem Endpott steht auch noch..... ;)

  • ...hab noch ein bischen nachgestbert,



    Die Pflicht zur Abgasuntersuchung besteht bei ,,Benzinern" erst ab 1.7.1969 und bei Dieselfahrzeugen ab 1.1.1977 (jeweils Tag der Erstzulassung).

  • ich danke mal wieder fr die klrenden worte.


    kurz zussamengefasst.
    asu brauch ich immer
    frs H Kennzeichen brauch ich ne neue DK.


    und Dirk: wieviel soll der topf den incl. versand kosten?


    nochmals danke.