Was stand denn im Gutachten, Markt- oder Wiederbeschaffungswert? Wenn Marktwert dann haben die bestimmt nach WBW abgerechnet, um irgendwelchen Rechtstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Interessant ist aber dass die überhaupt gezahlt haben, so wie sich die Versicherer sonst in Schadensfällen aktuell verhalten.
Stichwort fiktive Abrechnung bei Totalschaden: Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungsaufwand - das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des (möglichst gering anzusetzenden) Restwert . Letzterer mag einem zunächst die Tränen in die Augen treiben, kann aber insgesamt finanziell 'ganz gut' ausgehen