OT Warner Bros. / David via RAe Waldorf & Frommer

  • n'Abend


    Kurzversion:
    David versucht erstmalig einen neuen Film via Torrent&Peers-Scheiße runter zu laden.
    Hat ohnehin nicht geklappt.


    Nun kommt Post von Anwälten aus München mit horrender Forderung.
    Alles ausgedruckt; nicht persönlich unterschrieben (Nachtrag: DOCH original unterschrieben); hinten dran Kopien eines Beschlusses vom LG München eines Rechtsstreits zwischen Warner Bros. gegen Vodafone Kabel Deutschland wegen Gestattung etc. blablabla.


    Strategie: Ignorieren?


    Bitte um Erfahrungen (auch per PN) , keine Spekulationen, bitte.

  • Je nach Faktenlage gibts da fertige Antwortschreiben "bla bla...war ich nicht... bla ...kein Schuldeingeständnis ...bla ... bin ich aber bereit mit einer Zahlung von xx € die Angelegenheit zu klären."


    Googel mal die Anwaltskanzlei gefolgt von "Anschreiben". Da gibts meistens eine Antwort als PDF zum Ausfüllen - oder die Info, dass da eh niemand weitere Schritte unternimmt.


    Oder halt Rechtschutz...

  • Wird am Ende darauf aus laufen ... Sofort zum Anwalt einspruch einlegen weil in diesen geschreibsel eine Ultrakurze Frist zum Einspruch drinne steht ... Dieser setzt ein formschriftstück auf was er der Kanzlei schicken wird worin steht das die geforderte Kohle viel zu viel ist , 1. auf eine Zahlung von 300.- Euro für realistisch hällt - und 2. du mit diesen vom Anwalt aufgesetzten schriftstück die einverständnis gibst sowas nie nie wieder zu tun.
    Kosten deines Anwalts - nochmal 300.- Euro. Also zusammen 600.- (Umgerechnet ca. 5-6 tankfüllungen also) wird dich der Spass kosten. Ist mir schon 2 mal passiert , beides die selben kosten. Da arbeiten die anwälte Hand-in-Hand und teilen sich deine Kohle - ganz klar.. VERGISS bloss diesen Torrent - is ne marktlücke dieser Anwaltshaie geworden weil Die völlig Unfähig sind in Ihren "Beruf" wirklich etwas auf die beine zu stellen.

  • ein anwalt kann eine forderung auf machen. am ende muss er sie vor gericht durchsetzen und gegen dich persönlich beweisen.
    Gibt doch jetzt das gesetz, dass nicht mehr der inhaber des i-anschlusses dafür haften muss was evtl. über seinen account pasiert, wenn auch andere den anschluss nutzen. Sei kreativ.

  • Ich überlege gerade ob es nicht je Kanzlei 600.- Euro gekostet hat , also ca. 12 Tankladungen dann. Ist schon ein paar Jahre her wo der Torrent noch schwer angesagt war.Unterlagen hab ich aber alle noch irgendwo hier.

  • dass nicht mehr der inhaber des i-anschlusses dafür haften muss was evtl. über seinen account pasiert, wenn auch andere den anschluss nutzen. Sei kreativ.

    Kenne da nur einen Fall wo das wirklich geklappt hat. War bei meinen Kumpel so wo sein Bengel sein Freund das W-Lan Passwort gegeben hat. Und der hat dann darüber fleissig gezogen.War auch genau so , und sind so auch so mit durchgekommen. Und obwohl der "Täter" nun feststand weiss ich nicht mehr wie es ausging - also wer nun genau wieviel bezahlen musste. Kann aber gerne mal fragen falls gewünscht.

  • Kenne da nur einen Fall wo das wirklich geklappt hat. War bei meinen Kumpel so wo sein Bengel sein Freund das W-Lan Passwort gegeben hat. Und der hat dann darüber fleissig gezogen.War auch genau so , und sind so auch so mit durchgekommen. Und obwohl der "Täter" nun feststand weiss ich nicht mehr wie es ausging - also wer nun genau wieviel bezahlen musste. Kann aber gerne mal fragen falls gewünscht.

    nee, so'n Konstrukt werde ich wohl nicht hinkriegen. Brauchst also nicht fragen.


    Sind ja schon mal Erfahrungsansätze, mit denen ich tätig werden kann.


    Vielen Dank.


    Mal sehen, was noch an Tipps kommt.


    Gibt's Anwälte hier?


    Fred ist ja noch jung und Wochenende noch lang....

  • Oh je, das wird doch wieder so ein "Ich würde, ich glaube, ich meine oder ich hab mal gehört"-Fred ohne konkretes Wissen. Geh schnell zum Anwalt, der regelt das, dafür sind die ja da :/ Wichtig ist, was zu machen, ignorieren ist in solchen Fällen immer die teuerste Lösung.

  • Nicht "nichts" machen, modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und auf nichts mehr von deren Seite reagieren. Auf gelbe Briefe selbstverständlich schon ...
    Ist nur eine Strategie von vielen, sagen wir so ... Ich weiß das sie funktioniert.

  • (...), modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (...)

    die vorgedruckte Unterlassungserklärung, die dem Anwaltsschreiben beigefügt ist und von mir zurück gesendet werden soll, besagt, dass ich mich gegenüber Warner Bros. GmbH in Hamburg verpflichte, es ab sofort zu unterlassen, das benannte Werk oder Teile daraus über das Filesharing-Protokoll bittorrent im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten.

    Was ist mit modifizierter Unterlassungserklärung gemeint?

    Edit: hatte Nick's Link nocht nicht gelesen... :S

  • Na ich denke dass Du eine(Unterlassungs) Erklärung abgibst dieses Filesharing nicht mehr zu betrieben, in der Hoffnung dass sich das damit erledigt hat, was ich mir bei dieser Anwaltskanzlei nicht vorstellen kann nachdem was man im Internetz alles über die findet.

  • Wie dem nun auch sei. Montag nehme ich mit einem Anwalt Kontakt auf, der sich mit IT-Sachen auskennt, meine Problematik schon auf seiner Internetseite benennt und der mir von einem Bekannten hier in Bremen empfohlen wurde. Sieht soweit schon mal nach der richtigen Ansprech-Adresse aus.


    Es geht denen wohl nicht darum, dass ich etwas downloaden wollte,sondern dass ich über diesen "Peers"-Kram Daten bereit gestellt habe.


    Eine Widerspruchs-Frist haben die mir übrigens NICHT eingeräumt. Nur Fristen zur Zahlung und zur Abgabe der Unterlassungserklärung.


    Bekloppt ist auch, dass ich den Film schon im Kino gesehen und zwei Karten bezahlt hatte. Vorpremiere in Groningen. Zwei Tage vor US-Kinostart. Plus Fahrt und Hotelkosten. So geil war ich auf den Film.
    Umso weniger habe ich es als Unrecht empfunden, mir den Film im Internet beschaffen zu wollen.
    Danach noch mal ins Kino gegangen und den selben Film in deutsch angeguckt.
    Und nächste Woche will ich den NOCHMAL sehen und dazu noch mal ne Kollegin einladen. :irre:
    Und die DVD muss ich später dann auch noch haben, weil das ein Directors-Cut mit 15 Minuten mehr sein wird.


    Und ausgerechnet wegen DEM Film muss mir so'n Fehler unterlaufen... :sad:


    Wie sich die Geschichte entwickelt, werde ich hier berichten.


    Bis hierher erst mal vielen Dank! :spitze:

  • Ich drück Dir die Daumen dass Du mit einem blauen Auge davonkommst. Halt uns auf dem Laufenden.
    Das mit diesen Filesharing-Hosts ist immer das selbe. Das Downloaden ist nicht das was verboten ist, während Du dabei bist downzuloaden stellst Du gleichzeitig alles was Du von dieser Datei hast
    wieder bereit, das ist das was verboten ist. Wie dem auch sei, viel Glück bei Deinem Kampf .

  • Das mit diesen Filesharing-Hosts ist immer das selbe.

    Nein nicht wirklich. Das Funktioniert fast nur bei diesen Bit- Torrents weil der Torrent ein ganz spezielles System hat, auf eben das sich die Abmahnanwälte berufen. Beim Torrent saugst du immer nur einzelne Pakete. Sobald eins Fertig gesaugt auf deinen Rechner gedownloadet ist, stellst du es im Torrent automatisch für andere user sofort zur verfügung - und genau das ist der Punkt. Genau darauf ist die SchnüffelSoftware die wohl über 3. den anfrage an den Anwälte zugänglich ist spezialisiert. Die machen also nichts weiter als in die Software ein Download zu starten - ziehen zb. Krieg der Sterne Teil 10 an , sobald der Download bei denen startet, legt diese Software alle IP`s offen woher die ganzen Pakete gerade gezogen werden - das wars. Alles andere (Anfrage an den Provider über offenlegung Privater Daten, bishin zur vollautomatischen versendung der Abmahnungen )geht dann vollautomatisch.


    Wie gesagt - Finger weg vom Torrent sonst sofort Anwalt vor der Tür !


    Und jetzt wo ichs oben lese - ja die beiden male bei mir da wares auch die Walldorf und Frommer Jünger. Beide innerhalb von 2 Wochen :) , dachte ich werd Irre

  • ok, was gelernt. Ich kenne diese Art des Sharings von vor zig Jahren über Emule oder Edonkey, funktionierte nach dem selben Prinzip, bin allerdings schon Jahre raus aus diesen Dingen.

  • Ja sowie mir ist hat man beim Esel damals immer nur von einer Person gezogen - per to per hiess das glaub ich, lief also nicht über ein Grid wo man aus vielen einzelnen Quellen gleichzeitig ziehen konnte. Daselbe bei mein liebling Napster damals.


    Mir fiel eben noch ein das sich dieser Anwalt zu den ich damals latschen durfte kurz vor ablauf der einspruchfrist ( von frechen 2 Jahren - dir gestatten die wi..er aber nur 5 oder 7 Tage Zahlungsfrist bei erstkontakt) nochmal bei mir gemeldet hat. Da wird wohl bei erfolgreich abgemahnten die eine Vergleichszahlung schon geleistet haben beim Walldorf kurz vor einspruchsende ne kleine Lampe angehen und automatisch ein Brief losgeschickt..
    Das ist die Einspruchfrist gewesen die sich die Walldorf Jungs selbst gegeben haben um die vergleichszahlung von 300.- Euro (oder eben 600) zu akzeptieren oder eben nicht. Der Brief vom Anwalt kam 10 tage vor ablauf dieser 2 Jahres Frist bei mir ins Haus geflatter, mit der zukenntnisnahme das sich Walldorf mit der Vergleichszahlung sich nicht zufrieden gibt...
    Hab/musste dann beim Anwalt angerufen , und der meinte das ich das natürlich auch ignorieren kann - (aber besser natürlich nicht , sonst wird ja nicht weiter Kohle kassiert für beide S_M ). Nach kurzen überlegen und wegen dauerpleite hab ich dann abgewunken und es drauf ankommen lassen. Passiert ist garnix weiter ! Und das ist jetzt mindestens 4 oder 5 Jahre her.
    Frechheit fand ich auch das sich Irgendeine Anwaltsbude für Irgendwelche Milliardenschweren Weltkonzerne ( bei mir wars SONY) plötzlich stark macht. Ich wette das die überhaupt nix von denen wissen ! Mitbekommen hab ich das so durch die Blume beim Anwalt.. die Vergleichzahlungen sollten Walldorfs bemühungen und deren Unkosten decken.Also das mich aufspüren über deren Software , anfrage über den Provider, Briefverkehr usw. SONY hat zu 1000% nicht einen Cent von meiner Kohle gesehen. Ne ganz Groß abgefuckte Sache die da abläuft und an denen sich die reicheren gesundstossen!

  • diese Walldorf & Frommer -Leute scheinen sich darauf spezialisiert zu haben; nach Nick's Link ist das wohl die bei weitem aktivste Kanzlei für sowas.


    Auf der ersten Seite des Anschreibens an mich sind am rechten Rand 5 Haupt-Anwälte/Gesellschafter und dann darunter noch weitere 53 ( !! ) Anwälte bis unten hin aufgelistet. Ob das Eindruck machen soll?


    Auf jeden Fall beherzige ich die ersten Schritte aus dem Link:
    -keine Panik
    -nichts zahlen
    -deren vorgedruckte Unterlassung nicht unterschreiben und einsenden
    -auf keinen Fall direkten Kontakt mit denen aufnehmen
    -eigenen Anwalt innerhalb der Frist aufsuchen.

  • Die Kanzlei ist wirklich so groß, und das nur weil die seit Jahren diese Masche abziehen. Sowas verjährt übrigens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren, nur ganz nebenbei.

  • die Kanzlei, die ich Montag zu kontaktieren gedenke, schreibt auf ihrer Internetseite:


    (Zitat auszugsweise):
    (...)
    Ihnen wird vorgeworfen Musik-, Film- oder sonstige Dateien im Internet unzulässig angeboten zu haben (Filesharing)?
    (...)
    Lassen Sie die Ihnen gegebenen Fristen nicht verstreichen. Viele Abmahnungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Wir helfen Ihnen gerne Ihre Situation einzuschätzen und Probleme nachhaltig zu lösen.
    (...)
    Abmahnung
    Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Ganz gleich ob


    [*] Urheberstreit/Filesharing
    • Markenstreit
    • Geschmacksmusterstreit
    • Wettbewerbstreit
    • etc.



    sollten Sie folgende Regeln beachten:



    Unterschreiben Sie die stets beigefügte Unterlassungserklärung nicht bevor wir einen Blick darauf geworfen haben. Eine abgegebene Erklärung ist als solche 30 Jahre gültig und die darin abgegebenen Erklärungen unter Umständen nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Zudem sind die Erklärungen meist viel zu weit gefasst und verpflichten Sie zu Handlungen, die rechtlich nicht notwendig sind.



    Lassen Sie die Ihnen aufgegebenen Fristen nicht sorglos verstreichen.



    Wenden Sie sich an uns. Wir nehmen uns Ihrer Sache unverzüglich und effektiv an.


    (Zitat Ende)