• Guten Tag zusammen,


    hier in der Nähe wird aus nem Nachlass ein Mustang angeboten, den der leider verstorbene Besitzer, von einem GI gekauft hat.


    Nun stellt sich mir die Frage ( Fahrzeug hat nur amerikanischen Dokumente & ne Unbedenklichkeitsbescheinigung ),
    ob das Teil denn nicht auch noch verzollt werden müsste....


    Hat da jemand hier Erfahrung mit sowas ?

  • Moin, mit der Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung erbringst du den Beweis, dass das KFZ verzollt wurde. Was genau steht denn auf der Bescheinigung?

  • Handelt es sich nicht um das Fahrzeug, welches vor etwa 9 Jahren schon in Deutschland zugelassen war, kurz darauf abgemeldet und in einer Garage geparkt wurde, bis der Erbe es Dir jetzt mit den Papieren, die Du leider verbummelt hast, verkauft hat? :gruebel:

  • Wenn Du ne Unbedenklichkeitsbescheiningug hast, dann geht es "nur" an die üblichen Umbauten für den TÜV, Vollabnahme, und für deutlich unter 1000 Euro ist das Ding auf deutschen Papieren und Kennzeichen.


    Ich hab das mit meiner Lucille alles hinter mir, bei Bedarf gern Details.

  • welches vor etwa 9 Jahren schon in Deutschland zugelassen war

    Ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, das die nix mehr von vor der Zeit im Rechner haben.
    Als ich letztes Jahr den Sizilianer zulassen wollte gabs auf der Zulassungsstelle plötzlich ein Problem.
    Man hatte nämlich bemerkt, das der Wagen, der frisch die HU bestanden hatte, die auf Basis der Kopie des alten Briefes (original nicht mehr vorhanden) erstellt wurde, von 1995 bis 2005 in Italien gemeldet war und verlangte nun die Vorlage der originalen italienischen Papiere.
    Das alles nur mit einem Blick in den Computer. Wie man darauf kam ? Keine Ahnung!

  • Habe die Papiere aus Italien vorgelegt und bekam dann den Wagen angemeldet. Ein halbes Jahr später konnte ich mir, gegen Gebühr, die italienischen Papiere wieder aushändigen lassen.

  • Da sich meinn Ansprechpartner / Erbe / Schwester des Verstorbenen nicht so recht auskennt, und ich die nicht über den Tisch ziehen will, bin ich hin- und hergerissen. Hätte ich am Wochenende ansehen können,wollte ich aber noch nicht um einen weiteren Spontankauf zu vermeiden.


    Also die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde vom Hauptzollamt ausgestellt.


    Es ist kein klassischer Mustang, " nur " ein 2003, aber mir gefällt der, hatte schon mal so einen. Mal sehen wie es weitergeht.

  • Was bei nem "modernen" Ami spannend werden würde sind Frontscheinwerfer mit E-Prüfzeichen.Für die Leuchtweitenregulierung gibt es so weit ich weiß ne Ausnahmeregelung, aber die Lampen brauchen n E-Prüfzeichen. So lange in USA nur zwei verschiedene Typen Frontscheinwerfer (rund oder eckig mit Standardgröße) erlaubt waren, war das einfach. Bei "neuen" Autos isses anders. Aber da gibt es sicher Spezi-Foren, die sich auskennen. Restliche Umbauten sind Krimskrams - Rückleuchten mit gelben Blinkern sollte es als Zubehör geben, dann brauchste, wenn nicht eh vorhanden, Reifen mit E-Prüfzeichen, und das wars im großen und ganzen.