Ausländisches Motorrad ohne Papiere. Welcher Zulassungsaufwand?

  • Ahoi allwissendes Forum,


    hätte Interesse an einem Ost-Motorrad aus den 70gern, welches allerdings keinerlei Papiere hat. Weder ausländische noch deutsche. War auch noch nie in D zugelassen. Demnach muss das wohl durch ne Vollabnahme um dann neue deutsche Papiere bekommen zu können. Oder lieg ich falsch?
    Nach etwas Internet-recherche bin ich auch nicht wirklich schlauer und dachte mir dass hier der ein oder andere bestimmt schon so ne Prozedur hinter sich hat.
    Mich würde interessieren mit welchen Kosten (grob) und welchem Aufwand sowas verbunden ist.f


    Thänks!

  • Vollabnahmne. Ja.
    Wenn Du techn. Daten hast, ist das nicht wirklich teuer.
    Habe das mit einem franz. Auto schon durch. Daten sammeln...guten Prüfer selektieren...aufdieplätzefertiglos.

    Einmal editiert, zuletzt von Rene L ()

  • Man braucht meistens einen eigentumsnachweis bzw. kaufverträge bis zum letzten besitzer im ausland , in einigen Landkreisen kann man aber auch ein "versicherung an eides statt " unterzeichnen das das fahrzeug sein eigentum ist .

  • Ich habe das gerade durchgemacht. X(
    Bei mir ging es um einen Anhänger ohne Papiere. Leider war meine Zulassungstelle nicht so kooperativ.
    Die Zulassungstelle hat im Computer geschaut ob der Anhänger als gestohlen gemeldet ist.
    -Er war es nicht-
    Das hat aber nicht gereicht um einen neuen Brief zu beantragen, denn sie bestanden auf einen Nachweis über den Verbleib des alten Briefs.
    Das bedeutet, der Vorbesitzer muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er den Brief verloren hat.
    Du kannst das auch machen, aber nur wenn im Kaufvertrag vermerkt ist, dass das Fahrzeug mit Papieren an dich verkauft wurde.
    -War bei mir nicht-
    Als ich einen Nachweis (email vom Hersteller) vorlegen konnte, dass mein Anhänger damals ohne Papiere ausgeliefert wurde, machte die Zulassungstelle endlich eine Aufbietung des alten Briefes. Da wird dann nochmal gecheckt, ob noch jemand Anspruch auf das Fahrzeug hat.
    Dauert so 2-4 Wochen. Wenn das durch ist, kannst du mit einer Vollabnahme vom Tüv neue Papiere beantragen.
    So war es bei mir.

  • Das bedeutet, der Vorbesitzer muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er den Brief verloren hat.
    Du kannst das auch machen, aber nur wenn im Kaufvertrag vermerkt ist, dass das Fahrzeug mit Papieren an dich verkauft wurde.

    Das ist bei uns die einzigste Möglichkeit . Legst du denen einen Kaufvertrag hin in dem steht das du dein Fahrzeug ohne Papiere gekauft hast , ist das Ding gelaufen .
    Wir auch vermerkt .
    Die bestehen auf den Kaufvertag mit Papieren und eidesstattliche von dem der die Papiere verloren hat.

  • [..] keinerlei Papiere hat. Weder ausländische noch deutsche. War auch noch nie in D zugelassen. Demnach muss das wohl durch ne Vollabnahme um dann neue deutsche Papiere bekommen zu können. Oder lieg ich falsch? [..]
    Thänks!

    Vom Cousin eines Bekannten meines Schwagers hörte ich mal dass es hilfreich sein könnte wenn das Teil vor nn? Jahren doch schon einmal in D zugelassen war. 8)
    Leider waren DIESE (deutschen) Papiere sowie alle originale ausländische vor vielen vielen Jahren ( > zweistellig) verlorengegangen. :coyo:
    Dies wurde ihm natürlich alles von einem (guten Bekannten) deutschen Verkäufer im Kaufvertrag versichert... :whistling:


    Gruß
    Jürgen

  • Zu mir haben sie sogar gesagt, wenn ohne Papiere im Vertrag steht, besteht keine Möglichkeit mehr ihn wieder zuzulassen.- So wie Freddy auch schrieb-
    Wenn mit Papiere drinsteht, aber keine Papiere mehr vorhanden sind, muss trotzdem die Eidesstattliche gemacht werden.

  • Klär das mit/ohne Papiere vorher telefonisch mit der Zulassungsstelle, die das Ding am Ende zulassen sollen. Das handhabt im Zweifelsfall jedes SVA anders. Und wenn irgend möglich gib dann bei Deiner Prüforga an, dass das Fahrzeug schon zugelassen war. Wo ist egal, wann: Direkt nach Bauzeitpunkt. Sonst ist es hier nicht mehr zulassbar. EZ wird dann anhand der FIN festgelegt (1.7.) oder geschätzt.

  • Hab mal, rein hypothetisch, nen Motorradrahmen gekauft. Keine Papiere mehr vorhanden. Hab denen, wieder hypothetisch, auf der Zuslassungsstelle eidesstattlich versichert, dass ich die Papiere auf der (imaginären) Sitzbank habe liegen lassen, als ich (das Krad natürlich ordnungsgemäß auf einem Anhänger festgezurrt ohne Plane) losfuhr. Puff, weg.


    Allerdings war der Hobel in D zugelassen und auch erst seit 2 Jahren abgemeldet.


    CheeRS

  • Servus,


    sehr sehr interessante Ansätze sind da dabei. Danke euch! :rock:
    Hab den VK nochmal kontaktiert und gefragt was er an weiteren Dokumenten zur Maschine hat. Mal sehen.
    Wie könnte ich denn argumentieren wenn das zuständige Amt nicht glaubt, dass die Karre bereits irgendwann mal angemeldet war? :gruebel:

  • Wenn der Hobel nicht mehr im System ist, isses egal ober in D war oder nicht. Die haben schlichtweg keine Daten mehr dazu.


    Das Problem hab ich beim Sierra jetzt auch. Länger als 8 Jahre abgemeldet, werden alle Daten gelöscht, es sei denn, das Kfz ist als gestohlen gemeldet.


    CheeRS