Führerscheinklassen

  • Hatte gestern mal meinen Führerschein in der Hand und darauf den 12.10.2017 entdeckt.
    LKW- Schein hab ich schon zu "Westzeiten" gemacht, bin aber nie gewerblich gefahren.
    Wenn ich jetzt obiges Datum verstreichen lasse, kann ich (so meine Auffassung) auch weiterhin Laster fahren, wenn es nur für mich ist.
    Oder hab ich da eine der vielen falschen Google- Meinungen aufgeschnappt ?


    http://www.antik-nr3.de/ebay/2/1200IMG_7752.JPG

    Einmal editiert, zuletzt von taunus1973 ()

  • Ganz wichtig Info für dich .


    Wenn du im Anhang glaub ne 96 stehen hast darfst du gewerblich fahren ... Als angestellter Fahrer .
    Hast du die nicht , darst du nur Privatfahrten machen bzw. Material auf die Baustelle mitnehmen . Aber nicht tagelang reine Fahrten den ganzen Tag über.
    Für die 96 musst du alle 5 Jahre die Module nachweisen . Diese Schulungen kosten ~500€ .


    Jetzt kommt das wichtigste für dich ! Wenn der 12.10. verstichen ist und du nicht beim Führerscheinamt warst um wieder 5 Jahre fahren zu dürfen ... ist der große LKW-Schein weg .


    Nach dem 12.10 musst du auf dem Amt nachweisen das du Fahrpraxis hast ! D.h. du musst von deiner Firma in der du fährst nachweisen lassen das du als LKW-Fahrer beschäftigt bist .


    Könnte dann schwierig evtl. werden .


    Die Module sind aber keine Pflicht den Führerschein zu behalten . Aber der tauglichkeits Test beim Arzt schon .
    Musst auch zum Arbeitsmediziner . Kost auch um 100€ + Gebühren auf dem Amt .


    Du musst jetzt richtig Gas geben wenn du den großen halten willst .

  • Kannst Dich auch beim MPI melden, die machen die Untersuchungen auch. Das ist im Prinzip nichts anderes als Seh- /Reaktionstest und einmal Becher pinkeln. Außerdem Fragebogen, ob Du Krankheiten/Abhängigkeiten/Schlafstörungen hast.


    Wie meine Vorredner bereits sagten: Gib richtig Gas. Du musst nicht nur ganz kurzfristig einen Termin beim Arzt/MPI bekommen, sondern auch die Trägheit der SVÄ berücksichtigen. Das kann je nach SVA (Bsp. HH) schon einmal 2 Monate dauern. Bei uns auf dem Land geht es noch ohne Termin und sofort (zusätzliche Kosten für vorläufigen Schein wenn sonst zu knapp).
    Ruf also am Besten gleich morgen al bei Deinem zuständigen Amt an und frag die, wie die Verlängerung bei Euch zeitlich gehandhabt wird.

  • Ich bin dann eh unterwegs und werd mir die Sache einfach mal in der Führerscheinstelle
    in 2- 3 Sätzen erklären lassen. Gebraucht hab ich den Schein bisher nicht wirklich...

  • Die Dame in der Führerscheinstelle war auch nicht viel schlauer als ich.
    Gab nur einen Zettel worauf steht, was alles benötigt wird zur Verlängerung.
    Ab 12.10. darf in meinem Fall C und CE nicht mehr gefahren werden.
    Wenn dann die Bescheinigungen wegen Untersuchung etc. erbracht werden,
    wird C und CE sozusagen wieder "aktiviert".
    Kann ich mir also Wochen oder Monate Zeit lassen.
    Wobei ich immernoch überlege, ob ich es überhaupt mache,
    gebraucht habe ich C und CE bisher ja nicht.

  • Hast du das schriftlich von der Dame und haftet diese auch für ihre Fehlauskunft .


    Am 12.10. ist der große Lappen Gesichte . Einzigst bei der 96 (gewerblichfahren) ist das genau so .

  • Muss ich Dir widersprechen, erlöschen tut da nix,
    außer ich warte einige Jahre (genaue Frist müsste ich raussuchen).
    Wie gesagt bzw. geschrieben, gewerblich bin oder war ich ja nie unterwegs.

  • Da muss Ich dir wiedersprechen ... Doch .


    Ich habe das Spielchen alle 5 Jahre . Das ist seit etwas mehr als 10 Jahren so wenn du den Schein machst .
    Egal wie alt musst du alle 5 Jahre hin . So wie Ich .
    Da Ich nicht richtig fahre , kann mir kein Arbeitgeber nachweisen das Ich Fahrpraxis hab . Ich war letztesmal 3 Monate früher da um alles sicher zu haben .
    Wenn Ich über den Termin komme kann Ich nichts nachweisen und die Pappe ist weg .



    Gruß Freddy

  • Dann bist Du wahrscheinlich so ein "Jungspund" ;-) der erst seit paar Jahren fährt.
    Ich hab den LKW seit 1991 und der bleibt mir auch.


    Hier ist das leicht verständlich erklärt,
    wer mag kann sich auch durch Gestzestexte wühlen.