5gang vs 14"

  • Definitiv kein Ampelkönig, aber falls die Fuhre dann irgendwann mal in Schwung ist, eine Rakete. :evillaugh:


    Die ersten drei Übersetzungen sind so unterschiedlich auch nicht, als daß es ob des, im Vergleich, größeren Reifendurchmessers überhaupt ins Gewicht fallen würde.

  • nun ja, 205/r14 soll es natürlich nicht werden.


    es ging mir auch nur um die überlegung wie sich ein im durchmesser etwas größeres rad, auf die drehzahl auswirkt
    und ob sich das überhaupt bemerkbar macht. dass man sich damit ein "natürliches abs" einbaut halte ich eher für positiv... :michi:

  • Der Mafijoosi hat da einen Gedankenfehler.
    Der 5. Gang im Getriebe hat zwar 0,82 aber das ganze durchläuft ja noch das Diff.

  • Das tut er auch im vierten Gang bei groesseren Reifen. Wenn das Diff bleibt, kann ich es als Variable streichen.


    Vierter Gang wie normal fuenfter Gang -> Reifen muessen um 1/(Uebersetzung im fuenften Gang) groesser werden.

  • Ich glaube die Sache mit der Bremse ist eher Haarspalterei, die hat ja Reserven weil es Leute gibt die mit voller Zuladung und maximal erlaubtem ungebremsten Anhängergewicht fahren.
    Wenn da 20" Kutschwagenräder drauf sollen....dann kann man mal anfangen sich über die Bremse Gedanken zu machen.

  • der liter wasser wiegt, je nach nach temperatur, weniger, bei 20°C ca. 988,2g
    am nächsten am kilo ist das wasser bei 4°C mit 999,97g

    2 Mal editiert, zuletzt von Bierchen ()

  • Ich glaube die Sache mit der Bremse ist eher Haarspalterei, die hat ja Reserven weil es Leute gibt die mit voller Zuladung und maximal erlaubtem ungebremsten Anhängergewicht fahren.
    Wenn da 20" Kutschwagenräder drauf sollen....dann kann man mal anfangen sich über die Bremse Gedanken zu machen.

    möglich, aber man sollte sich auf jeden Fall vorher Gedanken machen. Wenn noch ne tieferlegung und/oder härtere Federn dazukommen ist die Hinterachse schnell unterbremst. In Grenzsituationen bricht der karren dann aus.


    Aber mal davon abgesehen möchte der TÜVer, wenn er die geänderte Reifengröße (geärderter, vergrößerter Umfang) eintragen soll, genau solche Berechnungen von dir sehen...

  • Ben(gel),


    ne überbremste HA bricht aus.

    Alter Mann,


    Mach mal bei nem Motorrad ne vollbremsung nur mit dem Vorderrad, dann siehst du was passiert. Mal nur so als anschauliches Beispiel.


    Das die Hinterachse auch ausbricht wenn die Ränder hinten blockieren, er also überbremst, ist ja logisch.


    Die Bremse sollte also passen, beides ist scheiße...

  • Alter Mann,
    Mach mal bei nem Motorrad ne vollbremsung nur mit dem Vorderrad, dann siehst du was passiert. Mal nur so als anschauliches Beispiel.


    Das die Hinterachse auch ausbricht wenn die Ränder hinten blockieren, er also überbremst, ist ja logisch.


    Die Bremse sollte also passen, beides ist scheiße...


    Das ist völlig richtig!
    Und demzufolge nichts mehr hinzuzufügen. ..

  • 5-gang ist immer die bessere wahl:


    beim ändern der reifen-rad kombination (sprich größere durchmesser-größere abrollumfang) änderst du die gesamtübersetzung...das wäre wie wenn du ein längeres differntial einbauen würdest.


    ergo wird der motor zwar bei 100km/h weniger drehen, aber er wird in allen fahrbereichen "länger" übersetzt sein und daher deutlich an "antritt" verlieren.


    beim getriebewechsel bleibt der antritt gleich, du wechselst ja nichts an der endübersetziung. aber du hast ja dann noch den 5.gang,der die drehzahl bei bedarf senkt.


    aber: 5-gang getriebe aus 4-zylinder spender-fahrzeugen haben in den ersten beiden gängen eine andere (kürzere) übersetzung als die 4-gang getriebe.

    Einmal editiert, zuletzt von micha_1 ()

  • möglich, aber man sollte sich auf jeden Fall vorher Gedanken machen. Wenn noch ne tieferlegung und/oder härtere Federn dazukommen ist die Hinterachse schnell unterbremst. In Grenzsituationen bricht der karren dann aus.
    Aber mal davon abgesehen möchte der TÜVer, wenn er die geänderte Reifengröße (geärderter, vergrößerter Umfang) eintragen soll, genau solche Berechnungen von dir sehen...

    Nach meinem bescheidenen Wissen kann man sowas mit vertretbarem Aufwand überhaubt nur eintragen lassen wenn die Gesamtübersetzung nicht mehr als 8% von der Originalen abweicht. Alles darüber verlangt ein Abgas,-und Gräuschgutachten was schnell mal mehr als einen Tausender kostet. Innerhalb der 8% ist keine Bremsanpassung nötig.
    Ich habe mal ein Motorrad von Kette auf Zahnriemen umgerüstet und dafür alles Mögliche berechnet...das Einzige was den TÜV-Onkel (ein sog. Vollsachverständiger) wirklich interessiert hat war die Einhaltung dieser 8%.


    Zitat
  • stimmt so nicht es ist alles möglich...kein eimziger super-seven oder kitcar würde sonst in D herumfahren.


    die bremse hat nichts mit der radgröße zu tun.
    bremse ist abhänig von fahrzeuggewicht und Motorleistung.
    klar, je größer das rad, desot größere bremse könnte man montieren


    und da lässt sich recht einfach viel optimieren.


    größere hintere radbremszylinder verschiebt die balance nach hinten
    vordere beläge mit anderem reibwert verschiebt die balance nach vorn
    4 kolben will wood oder hispec sättel passen auch unter 13zöller, bringen aber deutlich mehr bremsleistung vorn
    umbau hinten auf scheibenbremse
    größerer jautpbremszylinder


    deren möglichleiten gibt es viele...und wenn handwerklich richtig gemacht gibts beim tüv auch kein stress oder gutachten-drama.

  • das stimmt so nicht.
    Die Bremse hat sehr wohl was mit der Radgröße zu tun, schau mal Thema Bremsmoment.


    Die Auslegung einer Bremse ist nochmal ein eigenes Thema. Dabei Spielt aber nur die zul. Gesamtmasse, der Radstand, Achslastverteilung und Schwerpunkthöhe eine Rolle. Nicht die Motorleistung! Du stehst ja nicht beim Bremsen auf dem Gaspedal. Beim Bremsen bremst der Motor eher sogar mit.
    Aber das Thema Bremsenauslegung geht an dem Thema hier im Thread zu weit vorbei...