"versteckte" Taunen

  • Leute, da cruise ich gestern am späten abend noch mit meinem weißen Taunus 3 durch Osnabrück, und was entdecke ich zufällig:


    Nen 2-türigen Taunus 3 1,6 L in hell-grün, HU/AU abgelaufen, an einer Tanke. :)


    Aber leider nicht zu verkaufen! Soll im Kundenauftrag fit gemacht werden. ;(


    Gibts im Raum Osnabrück noch mehr "versteckte", gute Taunen? ?(

  • Das veneziarote-kristallgrüne Bundestaunusministerium (BTaunM) weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Haltung und Lagerung von Taunen durch Nicht-Fans ILLEGAL ist.


    Grundlage hierfür sind die Paragraphen §§ 1979 - 1982 im "Bundestaunusgesetz" (BTG) in der aktuellen Fassung.


    § 1979 - (1) Wer als Unwissender einen Taunus im täglichen Verkehr bewegt oder dauernd unterstellt, hinterzieht das edle Fahrzeug dem Zugriff der Fangemeinde. Der Straftatbestand der "Taunushinterziehung" ist somit gegeben.


    (2) In schweren Fällen ist die Fangemeinde berechtigt, das Fahrzeug ohne Wertausgleich zu beschlagnahmen. In minder schweren Fällen genügt die Auspeitschung des Täters auf dem Hof des örtlichen Ford-Händlers.

  • Hey, du hast die mildernden Umstände vergessen: sofortige Registrierung und Outing in www.fordtaunus.de , öffentliche Buße der Sünden und Bekanntgabe der Besserung! :O :O :O


    Geprüft wird die Einhaltung dieser Auflagen auf den jährlichen Fordtreffen.


    Liebe Grüße, Bonnie & GXL

  • Stimmt, Bonnie, du als "Bessere Hälfte des Forums" hast natürlich Recht! :))


    Deine Ausführungen werden ab sofort als § 1979 Absatz 3 geführt. ;)

  • Weiterhin hast du vergessen, dass so mancher Örtlicher Fordhändler mit einem Taunus so garnichts anfangen kann und daher deswegen niemanden auspeitschen wird oder seinen Hof dazu zur Verfügung stellen wird.

  • ... der Fordhändler muss ja nicht selber peitschen :D, es reicht, wenn er gesetzlich dazu verpflichtet wird, seinen Hof für solche Handlungen zur Verfügung zu stellen:


    § 1972:
    (1) Jeder Fordhändler hat sein Betriebsgelände auf Anforderung für Auspeitschung von Ford-Schändern und Einweisung von Ford-Neulingen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen
    (2) Der Inhaber ist nicht zur persönlichen Auspeitschung, Verhaftung oder Vorführung der Taunus-Schänder verpflichtet
    (3) Der Inhaber ist nicht zur Ausrichtung von Fordtreffen zur Einweisung von Ford-Neulingen verpflichtet. Tut er dies jedoch, wirkt sich das Steuer vergünstigend aus (Berechtigung zu 1%iger Erhöhung der Mwst. beim Verkauf von Neufahrzeugen)



    Liebe Grüße, Bonnie & GXL